Hallo Leute,
ist das ablegen von mp3-files auf dem angemieteten Webspace eines Providers ein Verstoss gegen das Urheberrecht, wenn nur der Webspace-Besitzer über FTP mit User und Passwort darauf zugreifen kann?
Meines erachtens ist das ne private Kopie und damit zulässig, oder?
Ein entspr. Link oder Paragraph würde mir helfen.
Vielen Dank.
Gruss
Steffen
Hallo Steffen
Man nutzt den FTP-Server in diesem Fall wie eine externe Festplatte.
Rechtlich sehe ich da nur Probleme, wenn noch andere Leute auf diesen
FTP-Server zugreifen können.
Gruss
Heinz
Hallo Heinz,
man, das ging ja schnell 
Hast Du hierzu vielleicht noch nen Paragraphen oder nen Link o.ä.?
Vielen Dank
Gruss
Steffen
Hi,
ist das ablegen von mp3-files auf dem angemieteten Webspace
eines Providers ein Verstoss gegen das Urheberrecht, wenn nur
der Webspace-Besitzer über FTP mit User und Passwort darauf
zugreifen kann?
das Ablegen einer mp3 ist grundsätzlich kein Verstoß, weil mp3 nicht gleich bedeutet, dass es Rechteinhaber gibt, die gegen das Ablegen etwas haben könnten. Schließlich gibt es nicht nur mp3s von den aktuellen Charts, es gibt massig mp3s und viele davon dürfen legal getauscht, kopiert, verbreitet werden.
Gehen wir mal von der aktuellen Nummer 1 der deutschen Charts aus: Dann wird es so lange keinen Ärger geben wie man die Datei nicht unbegrenzt freigibt. Liegt die Datei also passwortgeschützt auf dem Space und kennt nur eine begrenzte Anzahl Leute das entsprechende Passwort kann man davon ausgehen, dass es nicht geahndet wird. Es ist dann allerdings noch immer nicht legal. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn man ein bisschen aufpasst muss ja außer den Leuten, die Zugang zu den Dateien haben niemand wissen, was da überhaupt liegt.
Meines erachtens ist das ne private Kopie und damit zulässig,
oder?
Private Kopien sind nur dann zulässig wenn für die Herstellung dieser keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden. Beinahe jede CD dürfte heutzutage kopiergeschützt sein, damit sind auch die Privatkopien eigentlich nicht legal. Aber s.o.: Kein Kläger, kein Richter. Es kräht kein Hahn danach ob Mario Mustermann von seiner Tokio Hotel CD eine Kopie für seine Freundin macht oder ob er die Lieder eben geschützt auf seinem Webspace liegen hat.
Ein entspr. Link oder Paragraph würde mir helfen.
Das Urheberrechtsgesetz solltest du dir dazu durchlesen.
Gruß,
Sue
Hallo Steffen
leider habe ich weder Links noch §§ dazu. Ich kann mir auch nicht
vorstellen, dass es dazu ein Gesetz gibt. Genauso wenig gibt es
vermutlich ein Gesetz, wie Du Deine privaten Festplatten füllen
darfst (wenn es denn nichts ist, was geklaut oder sonst illegal ist).
Gruss
Heinz