angenommen, jemand streamt Lieder aus Internet-Radiosendern, was ja soweit ich informiert bin, legal ist.
Wie würde dieser nachweisen, dass die Musik, die er z.B. auf seinen selbstgebrannten CDs hat, aus dieser Quelle stammt und nicht von illegalen Downloadseiten?
Angenommen, dieser jemand käme in eine allgemeine Verkehrskontrolle und würde gefragt werden, wo er die Musik von den selbstgebrannten CDs her hat, die in seinem Wagen lägen.
Angenommen, dieser jemand käme in eine allgemeine
Verkehrskontrolle und würde gefragt werden, wo er die Musik
von den selbstgebrannten CDs her hat, die in seinem Wagen
lägen.
Dann würde dieser jemand eben „aus dem Radio“ sagen …
Grüße,
Tomh
PS: Deswegen gibt es in zumindest in Österreich auf jede CD/DVD/Musikkassette einen „Zuschlag“ der AKM (das österreichische GEMA-Pendant).
zurückfragen, ob dies eine Beschuldigtenvernehmung sei, man könne sich nicht an eine Belehrung erinnern
die Frage einfach ignorieren
zurückfragen, ob denn der Polizist seine teuren Originale im 80°C heißen Auto aufbewahre, wo sie ständiger Diebstahlsgefahr ausgesetzt sind
Er könnte so gut wie alles erzählen, er sollte nur nicht jemand anderen belasten („Die gehören mir nicht, die gehören …, der die Sachen immer illegal aus dem Netz saugt“).