Hallöle,
kann ich mpegs auch an öffentlichen Veranstaltungen laufen lassen, obwohl die tw. nicht ganz rechtens gesaugt wurden???
Oder ist das egal auch in Bezug auf GEMA!
MfG
Benni
Hallöle,
kann ich mpegs auch an öffentlichen Veranstaltungen laufen lassen, obwohl die tw. nicht ganz rechtens gesaugt wurden???
Oder ist das egal auch in Bezug auf GEMA!
MfG
Benni
kann ich mpegs auch an öffentlichen Veranstaltungen laufen
lassen, obwohl die tw. nicht ganz rechtens gesaugt wurden???Oder ist das egal auch in Bezug auf GEMA!
Du meinst also, dass die Veranstaltung GEMA-technisch angemeldet ist, die Musik aber illegal gesaugt!? Gute Frage…
Ich denke nicht, dass es der GEMA egal ist, aber wie sollte sie denn darauf kommen? Durch die Anmeldung hat man ja quasi bereits verhindert, dass ein Schnüffler kommt.
HOFee
kann ich mpegs auch an öffentlichen Veranstaltungen laufen
lassen, obwohl die tw. nicht ganz rechtens gesaugt wurden???
Wenn du die Veranstaltung bei der GEMA meldest, mußt du auch eine Titel/Interpreten/Texter/Komponisten/Arrangeur-Liste ausfüllen (in bestimmten Fällen geht das auch pauschal, glaube ich mich zu erinnern). Die Leute kriegen also auch ihren Teil, egal ob du MP3, CD oder Platten spielst.
Ob bereits der Besitz illegaler MP3-Sachen illegal ist ??
Auf jedenfall glaube ich, daß du unter 1 Jahr auf Bewährung kommst, wenn’s nicht zuuuu viele illegale Sachen sind.
eljot