MP3 Player auf Arbeit 'Verboten'?

Hallo
In einer Firma, an denen mehrere Personen (jeder für sich) an einer (lauten) Bandanlage arbeiten hat es sich seit einiger Zeit „eingebürgert“, das sich viele der Mitarbeiter MP3 Player samt Kopfhörer mitnehmen.
Dies wird von der Geschäftsleitung nicht gerne gesehen, weil sie - WENN sie mal mit der Person reden möchten - erstmal ein „Wie bitte?“ als Antwort bekommen.
Nun wird den Mitarbeitern gesagt, das diese Verboten werden, wegen „Arbeitssicherheit“.
Radiogeräte wurden bereits vor einigen Jahren verboten.

Nun die Frage: Sind diese MP3 Player ein „Sicherheitsrisiko“ (wenn die Musik so eingestellt ist, das sie lediglich leise im Hintergrund zu hören ist, und man vor einem stehende Personen verstehen kann).

Wenn diese Geräte verboten werden, kann der Chef dann auch „Schallschutzkopfhörer“ verbieten (da die Bandanlage auch eine gewisse Lautstärke besitzt)?

Danke für die Antworten

Gruß
Andreas

Kommt darauf an - hier ja

In einer Firma, an denen mehrere Personen (jeder für sich) an
einer (lauten) Bandanlage arbeiten hat es sich seit einiger
Zeit „eingebürgert“, das sich viele der Mitarbeiter MP3 Player
samt Kopfhörer mitnehmen.

Dann ist durch diese zusätzliche Schallquelle die Gefahr gegeben, dass Alarmsignale überhört werden.

Nun wird den Mitarbeitern gesagt, das diese Verboten werden,
wegen „Arbeitssicherheit“.

Ganz genau.

Radiogeräte wurden bereits vor einigen Jahren verboten.

Dürfte einen anderen Grund haben. Für die Sicherheit am Stromnetz angeschlossene elektrische Geräte ist der Unternehmer verantwortlich, auch wenn diese das Eigentum der Mitarbeiter sind.

Nun die Frage: Sind diese MP3 Player ein „Sicherheitsrisiko“
(wenn die Musik so eingestellt ist, das sie lediglich leise im
Hintergrund zu hören ist, und man vor einem stehende Personen
verstehen kann).

In diesem Falle: Ja.

Wenn diese Geräte verboten werden, kann der Chef dann auch
„Schallschutzkopfhörer“ verbieten (da die Bandanlage auch eine
gewisse Lautstärke besitzt)?

Umgekehrt! Der Unternehmer MUSS bei mehr als 85 dBA Schallpegel Gehörschutz kostenlos anbieten und MUSS den Gebrauch von Gehörschutze ab 90 dBA von den Mitarbeitern verlangen.

http://www.jwsl.de/bonus/sml/faq/e1-00.php?mainlnk=m…

Und diese Grenzwerte dürften in naher Zukunft sogar sinken.

Nein, mit Schaumstoff-Schallschutz im Gehörgang kann man sich im Lärm sogar besser unterhalten!

Gruß

Stefan

Dann ist durch diese zusätzliche Schallquelle die Gefahr
gegeben, dass Alarmsignale überhört werden.

Alarmsignale gibt es keine in der Firma.
Jedenfalls wurden in den letzten 8 Jahren keine solche Alarmsignale gehört :smile:

Hallo!

Ob die Begründung „Arbeitssicherheit“ wirklich stichhaltig ist kann sogar dahingestellt bleiben.
Fakt ist eben, der Arbeitgeber hat das Weisungs- und Direktionsrecht und kann daher sehr vieles vorgeben oder verbieten. Er kann die Kleidung vorschreiben (bei Banken oft Anzugzwang und Jeansverbot), er kann technische Geräte verbieten (z.B. Handy mit Fotofunktion bei Automobilhersteller wegen Erlkönig) oder eben sogar Benimmregeln erlassen (Gastronomie/Hotel) und Körpermasse vorgeben (Flugbegleiter).

Die Begründung muß sich natürlich aus der Arbeit ergeben und darf mit dem Grundgesetz nicht kollidieren - aber ein Recht aus MP3-Player gibt es halt nicht.

Ciao
Garrett