Hallo zusammen,
wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn man auf dem Fahrrad oder Roller über Kopfhörer ein Hörbuch hört?! Ist das generell verboten oder ok, wenn die Lautstärke ermöglicht, dass man die Außengeräusche noch hören kann?! Falls es nicht ok ist, wird man erstmal verwarnt oder was erwartet einen? Würd mich freuen, wenn ihr Eure Erfahrungen schildern könntet…
Radfahrer dürfen keinen Walkman mit Kopfhörer benutzen, falls die Lautstärke zu einer Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Az. Ss 12/87 Z).
Und damit ist wohl auch eine Verwarnung verbunden, sollte man erwischt werden.
Schätze mal 10€ dürfte es kosten. Wichtiger ist allerdings die Haftungsfrage sollte es zu einem Unfall kommen.
Für Motorräder gibt es Gegensprechanlagen die nur auf einem Ohr einen Lautsprecher haben, nach meinem Verständnis müsste es dann für Radfahrer auch erlaubt sein sich einseitig beschallen zu lassen.
Man möge mich korrigieren sollte es nicht so sein.
Gruß
hartmut
Hallo,
Und damit ist wohl auch eine Verwarnung verbunden, sollte man
erwischt werden.
Dann müsste es eine entsprechendes direktes Verbot geben. Da aber erst Dein angegebenes Urteil zu diesem Schluss gekommen ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass es kein Verwarnungsgeld gibt, bis jemand was anderes beweist.
Wichtiger ist
allerdings die Haftungsfrage sollte es zu einem Unfall kommen.
Da gebe ich Dir vollkommen recht und darum ging es wohl auch im Urteil (den Urteilstext habe ich nicht gefunden).
Für Motorräder gibt es Gegensprechanlagen die nur auf einem
Ohr einen Lautsprecher haben, nach meinem Verständnis müsste
es dann für Radfahrer auch erlaubt sein sich einseitig
beschallen zu lassen.
Eine Gegensprechanlage unterscheidet sich ganz heftig von einem Radio / Walkman: es gibt auch mal Pausen beim Quatschen. Deshalb ist das nicht vergleichbar.
Noch ein Link zu einem anderen Forum:
http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index…
in dem das ganze ziemlich ausführlich diskutiert wird.
Gruß
loderunner (ianal)
ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass es kein
Verwarnungsgeld gibt, bis jemand was anderes beweist.
Hier ist mal eine Liste mit den Verwarnungsgeldern als PDF Datei
http://www.ruv.de/de/download/service/pdf/bussgeldka…
dort auf Seite 18 ist der Tarif für Radfahrer mit 10Euronen angegeben
Eine Gegensprechanlage unterscheidet sich ganz heftig von
einem Radio / Walkman: es gibt auch mal Pausen beim Quatschen.
Deshalb ist das nicht vergleichbar.
da würde ich Dir zustimmen, wenn da nicht noch die kleine Buchse wäre in die man Radio, Player usw. einstöpseln darf.
In der Bedienungsanleitung steht sinngemäß, Musik auf beiden Ohren darf nicht sein.
Gruß
hartmut
Hallo,
http://www.ruv.de/de/download/service/pdf/bussgeldka…
dort auf Seite 18 ist der Tarif für Radfahrer mit 10Euronen
angegeben
Danke, das ist deutlich. Ich ziehe meinen Einwand hiermit zurück.
da würde ich Dir zustimmen, wenn da nicht noch die kleine
Buchse wäre in die man Radio, Player usw. einstöpseln darf.
In der Bedienungsanleitung steht sinngemäß, Musik auf beiden
Ohren darf nicht sein.
Auch da hast Du offensichtlich recht.
Natürlich ist eine Gebrauchsanweisung als Quelle immer mit Vorsicht zu genießen - der Hersteller will sich ja meist besser absichern als notwendig - aber es ist auf jeden Fall ein besserer Hinweis als eine bloße Vermutung.
Gruß
loderunner
Danke schön…
für die (wie immer) schnelle Hilfe auf meine Frage; -) Hat auf jeden Fall schonmal geholfen und ich weiß, in welche Richtung ich mich informieren muss.