wie ist dass, wenn jemand eine homepage hat, auf der er mp3 songs von kleineren, recht unbekannten bands anbietet? natürlich hat er die bands vorher gefragt ob er die songs anbieten darf, und auch die schriftliche erlaubnis von ihnen, wenn auch nur per email.
darf er die songs ohne weiteres anbieten, oder haben da noch andere rechte drauf? label, vertrieb, studio???
wie gesagt, sind kleine fische, sind auch nicht in der gema oder so!
hat er durch die zusage der band ne art vollmacht?
jemand hat nämlich von nem anwalt nen schreiben gekriegt, das die internationale… tonträgervereinigung ihn anzeigt, weil er links auf mp3 songs auf seiner page hatte, die auf die mp3´s vverwiesen, die die bands selbst auf ihrer homepage anbieten!
nach nachforschungen kam heraus, dass keiner (band, label, studio…) dem anwalt den auftrag gegeben hat!
Wenn es so ist, wie Du es beschreibst: Völlig unhaltbar. Also entweder ab in den Reißwolf damit, oder, wenn Du Lust hast, meldest Du den Herrn bei der zuständigen Anwaltskammer. Denn: Sogar Anwälte haben einen Berufskodex (auch wenn man das kaum glauben kann) und dieses Verhalten verstößt dagegen.
also ich wäre da etwas vorsichtiger. Bin zwar kein Jurist und meine letzten
Schulungen in Recht liegen auch etwas zurück aber ich gebe folgendes zu
bedenken:
Was ist, wenn die jeweiligen Bands entsprechende Verträge über die Verwertung
der Songs abgschlossen haben. Als Plattenfirma wäre ich auch nicht begeistert,
wenn Songs, die ich gegen Kohle vertreibe plötzlich in voller Länge auf
privaten Webseiten auftauchen. Wäre bei einer Abtretung der Verwertungsrechte
nicht eine später erfolgte Vollmacht der Band an eine weitere Person unwirksam?
mit besten Grüßen Steffen
PS: Bis zur endgültigen Klärung würde ich die Songs erst einmal von der Seite
nehmen.
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