Wenn ein Nachwuchskünstler auf seiner Website seine eigenen MP3s zum Download bereitstellen will, darf er das dann in voller Länge? Ich habe gehört, ab einer gewissen Sekundenzahl fallen irgendwelche Gebühren irgendwo an?
Wenn ein Nachwuchskünstler auf seiner Website seine eigenen
MP3s zum Download bereitstellen will, darf er das dann in
voller Länge? Ich habe gehört, ab einer gewissen Sekundenzahl
fallen irgendwelche Gebühren irgendwo an?
Mit seinen eigenen Liedern kann man natürlich machen, was man will.
Levay
Mit seinen eigenen Liedern kann man natürlich machen, was man
will.
… sofern er noch alle rechte an dem Lied hat, und nicht durch Verträge mit Plattenfirmen beeinträchtigt wird.