Grüß Euch,
muß man nach Führerschein Entzug wegen Alkohol ab einer bestimmten Promillezahl zwangsläufig zur MPU oder liegt das im Ermessen des Straßenverkehrsamtes?
Danke für eine Antwort!
DJ
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- Ja.
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- Ja.
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Meint:
Ab 1,6 Promille muss man, darunter kann man, wenn Gründe dafür vorliegen.
Oder zum 2. male aufällig geworden ist.
Grüsse Zoomi
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Sind 2 Antworten geworden:
- Ja.
- Auch.
Meint:
Ab 1,6 Promille muss man, darunter kann man, wenn Gründe dafür
vorliegen.Oder zum 2. male aufällig geworden ist.
Oder wenn der Vorfall in die Probezeit fällt.
mfg
Simon