MPU Alkoholfahrt

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich habe eine Dummheit angestellt. Gerne wüsste ich Ihre Meinung zu der Sache.

Da ich „Schlangenlinien“ mit dem Auto gefahren bin wurde ich von der Polizei angehalten. 0,9 Promille im Atem.

Wie lange ist der Schein weg?
Ist es wahrscheinlich das ich zur MPU muss?

Ansonsten habe ich eine Weisse Weste, ausser dass ich vor 20 Jahren schon mal eine Alkohlfahrt! hattte.

DANKE FÜR DIE EINSCHÄTZUNG…

…Schönen Gruss Gerd

naja,

wichtig ist der BAK, also der im Blut.

Hier ein Ausszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

Die letzte Fahrt vor 20 Jahren sollte nicht mehr auftauchen.
MPU ist hier, wenn als Ersttat gesehen, nicht vorgeschrieben.

Und nun zu meiner pers. Meinung, eine Dummheit ist das nicht mehr. Dummheit wirkt auch mich ein klein wenig verharmlosend. Im Klartext, hätte es einen Unfall mit sagen wir mal einem toten Baby gegeben, dann währ es Körperverletzung mit Todesfolge. Solltest Du bei den 0,9 aber gewußt haben, und davon gehe ich aus, das Du alkoholisiert bist, dann ist es meiner Meinung nach Vorsatz, und Körperverletzung mit Vorsatz ?. Aber wie gesagt meine Meinung, und die zählt nicht. Aber eine Dummheit, ist das auf keinen FAll mehr. Das waren ja auch mindestens 4 Bier, oder ?

LG vom ali

hallo,

o,9 mg/l Atemalkoholkonzentration entsprechen 1,800 Promille. Da ist sicherlich auch eine Blutprobe gemacht worden.
Bei 1,8 Promille wird eine MPU angeordnet.

mfg
mpu24

0,9 Promille im Atem bedeutet nahezu den doppelten Wert im Blut. Damit ist eine MPU sehr wahrscheinlich. Ich würde auf jeden Fall einen Verkehrspsychologen aufsuchen und fremdbestimmt Werte abgeben. Damit ist die erste Hürde zur MPU genommen - Labornachweise - die das Ganze sonst enorm verlängern können.
Gruss Petra

Hallo,

es waren wie schon erwähnt 0,9 Promille.

Ich glaube Sie verwechseln mg/L mit Promille.

Dann frage ich mal so, was ist bei o,9 Promille im Blut? MPU…ja oder nein? Was meinen Sie?
DANKE

Hallo,

Durch die „Schlangenlinien“ liegt wahrscheinlich eine Straftat vor, obwohl Sie unter 1,1 Promille lagen.
Somit legt die Staatsanwaltschaft zusammen mit Ihrem Anwalt die Starfe fest. Ich tippe auf eine Geldstrafe (1/2 Monatslohn) und einigen Monaten Fahrverbot. Aber kein Eintzug der FAhrerlaubnis und keine MPU. Aber, wie gesagt, das liegt an der Staatsanwaltschaft.

Gruß, Jörn Otten.

Antwort präzisiert :wink:
Mit 0,9 Promille im Blut keine MPU - da die vorherige Tat verjährt ist und nicht mehr berücksichtigt werden darf. MPU als „Ersttäter“ ab 1,6 Promille. Sie gelten laut VZR als Ersttäter.
Gruß Petra

Hallo Gerd,

also der Schein ist für mindestens ein halbes Jahr weg und sicherlich müssen Sie zur MPU, da der Blutalkoholwert über der 1,6 Promille-Grenze liegen wird.

Diese Zeit sollten Sie nutzen, um sich ausführlich auf die MPU vorzubereiten. Es gibt sicherlich einige Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Viel Erfolg!

MfG, Nicole

Vielen Dank.
Ihre Meinung ist unwichtig!

Ich glaube Sie verwechseln mg/L mit Promille.

Dann frage ich mal so, was ist bei o,9 Promille im Blut? MPU…ja oder nein? Was meinen Sie?
DANKE

0,5 Promille bis 1,1 Promille werden mit 500,- EUR Geldstrafe, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Liegt bereits eine oder mehrere Straftaten in der Vergangenheit vor, so erhöht sich das Strafmaß auf 1.000,- EUR bzw. 1.500,- EUR, vier Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Danke schonmal.

Zu meinen 0,9 %o kommen noch die Ausfallerscheinungen…:frowning:

OK, dann eben Fakten.
Sie sind besoffen Auto gefahren. Das in Schlangenlinie. Sie sind Alkoholauffällig, und Sie verharmlosen Ihre Trunkenheitsfahrt.
… und können allem Anschein nach nicht mit google und co umgehen, bzw. erwarten… ja was eigentlich ?

Und über meine Meinung können wir uns unterhalten, wenn der Lappen weg sein sollte und die MPU vor der Tür steht.

Fakten stehen im Bußgeldkatalog und Gesetzestext
Fragen bei www beinhalten immer eine Meinung

Vielen Dank.
Ihre Meinung ist unwichtig!

ohhh, da ist aber jemand beleidigt :wink:

Locker bleiben :smile:

Also absolutuntüchtig warst Du mit 0,9 ja nicht. Allerdings weist die Fahrweise daraufhin das Du keine Alkoholtoleranz aufgebaut hast. Also in der Vergangenheit wohl wenig Alkohol getrunken hast. Was vor 20 Jahren war - Schwamm drüber.
Mehr als 7 Monate sollten es keinesfalls sein und MPU ist überhaupt kein Thema.

hallo Gerd,
wurde eine Blutprobe durchgeführt? falls ja, wie hoch war da der wert? ob eine MPU angeordnet wird, hängt von deiner zuständigen zulassungsbehörde ab.
falls du mehr wissen willst,sende mir eine mail an
[email protected]. viel glück Rudi.

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich habe eine Dummheit angestellt. Gerne wüsste ich Ihre
DANKE FÜR DIE EINSCHÄTZUNG…

…Schönen Gruss Gerd

Dann bei erstmaliger Auffälligkeit keine MPU.

Also, die Sache ist folgendes:
Die Sache von früher ist verjährt.
OHne Schlangenlinien würde folgendes gelten:
Ohne Feststellung alkoholtypischer Ausfallerscheinungen zwischen 1 und 3 Monaten Fahrverbot, ferner eine Geldbuße von bis zu Euro 1,500,00
Aber da du Schlangenlinien gefahren bist, könnte das als Straftat gewertet werden. Dann gilt Perrfrist von x Monaten.

Gruß

Hi,

IdR fällt die MPU erst verpflichtend ab 1,6%0 an, mfG