Hallo, ich habe 16 Punkte und wurde letztes Jahr (2011) im August leider mit 165 km/h in einer 120 Zone auf der Autobahn geblitzt. Der Bußgeld-Bescheid kam ca. 6 Wochen später, 250 Euro Strafe, 3 Punkte aber OHNE Führerscheinentzugsandrohung. Ich dachte das kommt dann von der Führerscheinstelle von meiner Stadt in der ich wohne, aber ich warte noch heute 7 Monate später auf einen MPU-Bescheid oder den Fahrentzug.
Kennt jemand so etwas? Liegt es vielleicht daran, dass ich in einem anderen Bundesland wohne als in der die letzte Geschwindigkeitsübertretung passiert ist? Wie sieht die Rechtslage in dem Fall aus? Über hilfreiche Antworten freue ich mich! Vielen Dank!
Hallo Lazara,
der Bescheid kommt noch…
Es gibt keine Verjährungsfrist für die Aufforderung zur MPU.
Du kannst aber auf der Seite von der KBA, eine Druckvorlage nutzen mit der Du kostenlos Deinen aktuellen Punktestand anfordern kannst.
[http://www.kba.de/cln_007/nn_125432/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_125432/DE/ZentraleRegister/VZR/Auskunft/vzr auskunft node.html)
Gruß Petra
hallo lazara,
die mühlen der behörden malen bisweilen sehr langsam.
da aber alles an das verkehrszentralregister in flensburg geht, ist damit zu rechnen, dass nach erreichen der 18 punkte deine fahrerlaubnis entzogen und eine mpu angeordnet wird, es sei denn, von den älteren delikten sind inzwischen welche getilgt worden, sodass entsprechend auch dein punktestand weniger als 18 punkte beträgt. wenn du sicher gehen willst, kannst du über einen rechtsanwalt akteneinsicht bei der verkehrsbehörde beantragen.
Hallo,
Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Jörn Otten.
Hallo und Herzlichen Glückwunsch
„Normalerweise“ sind Sie Fussgänger,…!
Aber,…
Die 3 Monatsfrist ist abgelaufen, somit ist das Vergehen verjährt,…
Fehler der Behörde!
Mehr dazu MPU Forum & EU Führerschein Forum:
Rolf Herbrechtsmeier
würde mich beim KFB über den aktuellen Punktestand informieren, vielleicht wurden im Vorfeld ja schon Punkte getilgt, so dass ein Fahrerlaubnisentzug gar nicht mehr zur Debatte steht.
Hallo,
sry, aber bei dieser Frage kann ich dir leider nicht helfen, gehört ja auch eher ins Verkehrsrecht bzw. Flensburgpunkte oder sowas…
Sollte es dann mal zur MPU kommen und du hast eine Frage zur MPU selbst, dann bist du bei mir richtig, ok?
Trotzdem, alles Gute und viel Glück!
Manchmal braucht die FSST länger. Aber ich würd einfach mal die Füße still halten.