MPU für Ersterwerb des Führerscheins?

Bin vor zwei Jahren betrunken mit dem Rad erwischt worden (1,84%)!
Alles schön und gut, ab vor Gericht und die Strafe bezahlt! Jetzt zwei Jahre danach hab ich angefangen mit meinem Führerschein (Ersterwerb)!
Heute kam der Brief das ich MPU machen musst damit ich meine Prüfungen ablegen kann.
Ist das den Rechtens?

Ja, das ist rechtens - absolut normal.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Bin kein Rechtsanwalt, aber soweit ich weiß kann die FE-Behörde die MPU verlangen. Wenn Du etwas dagegen hast müsstest Du dagegen klagen und das wird i.d.R. nix.
So unsere Erfahrung.

Viel Erfolg
HerrD

Hallo,

Ja, das ist rechtens. Wenn die Führerscheinstelle berechtigte Zweifel hat, darf sie das anordnen. Da haben die Narrenfreiheit.

mfg, Jörn Otten.

Kann schon sein - die Frage ist, wieso Du „erwischt“ worden bist?! Du hättest aber die Möglichkeit, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser wird Dir ganz genau sagen können, was Du zu tun hast.

VG

Hi,ich denke das sieht leider nicht gut für dich aus
lg.

Ja, das ist rechtens. Ab einer BAK von 1,6 und darüber ist die MPU mittlerweile obligatorisch. Egal ist dabei ob mit dem Fahrrad oder nicht. Zu klären ist die Frage ob anzunehmen ist das der Verkehrsteilnehmer auch weiterhin mit Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt oder nicht. Ein juristischen Schlupfloch um die MPU zu umgehen besteht meines Wissen bei solch hohen BAK´s nicht.

Ja, das ist rechtens. Damals hast du gezeigt, dass du nicht geeignet bist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Jetzt stehst du in der Beweisplficht zu zeigen, dass du es doch bist und Trinken und fahren trennen kannst.
Gruß

Hallo,

das ist absolut rechtens. Sie haben mit über 1,6 Promille am Straßenverkehr teilgenommen. Das heißt Straftat mit Bußgeld und MPU. Sie sollten sich nun weniger auf die Rechtmäßigkeit konzentrieren, sondern sich aktiv und über einen längeren Zeitraum auf die MPU vorbereiten. Ich empfehle dazu schnellstmöglich einen Verkehrspsychologen aufzusuchen bzw. eine seriöse MPU-Beratungsstelle.

MfG, Nicole

hallo,
das ist rechtens, da auf Grund der Alkoholfahrt bei mehr als 1,6 Promille Eignungsbedenken begründet sind und eine MPU anzuordnen ist.

Hallo,

meines wissens ja… das ist leider so ne scheiß regel in Deutschland…

Hallo, einfach mal einen Rechtsanwalt befragen.
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