Es muss eine MPU gemacht werden gilt das auch für ein Mofaschein könnte das auch umgangen wenn ja wie könnte man das machen
Hallo,
Solange die Sanktionen von Gericht / Straßenverkehrsbehörde sich allein auf die Fahrerlaubnis beziehen, wäre z.B. ein Fahrrad noch nutzbar. Mit einer bereits vorhandenen " Prüfbescheinigung " zum Führen eines Mofa sollte damit kein Konflikt entstehen.
Eine Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne eines FS, sondern nach fahrzeugrelavanter Schulung der Nachweis, das Verkehrsregeln / Fahrzeugbedienung / Teilnahme am Verkehr geschult wurden, sowie das nötige Wissen von einer öffentlichen Stelle geprüft und als ausreichend befunden wurde.
In der FEV gelten z.B. Fahrräder, Mofa als " fahrerlaubnisfreie FZG "
( Also FZG, deren Benutzung im öffentlichen Verkehr keine Fahrerlaubnis … sprich Führerschein … vorraussetzt )
Einzig problematisch wird es für den Inhaber einer " Prüfbescheinigung " , wenn im amtlichen Scheiben steht:
" Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis untersagen wir Ihnen hiermit auch das Führen " fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge "…dann nimma Fahrrad.
( schon recht kein Mofa…auch wenn " Mofaschein " gemacht wurde )
mfg
nutzlos
man kann auch als fahrradfahrer zu einer mpu geschickt werden.
hauptmann
Hallo @ Hauptmann,
selbst als Fussgänger oder Tierführer wäre es nicht unmöglich…
mfg
nutzlos