Liebe/-r Experte/-in,
2005 habe ich eine MPU abgelegt wegen 18. Punkten u.a. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, zahlreiche Rotlichtvergehen u. 2003 fahren mit Alkohol 0,62 Prom.
letztes Jahr wurde ich angehalten beim umparken meines PKW von einem Behindertenparkplatz auf einen Normalen PKW Stellplatz. 1,13 Prom. Führerschein weg!
Ist es jetzt Rechtlich gesehen erlaubt, erneut eine MPU von mir zu verlangen?