ich war regelmäßiger konsument bis ich angehalten wurde (1.6.2010).
Habe seitdem nicht mehr geraucht…also fast nichts mehr
habe 3mal verteilt auf das letzte halbe jahr gepafft.
mal 1x gezogen von tüte
mal ne ganze tüte geraucht
mal 2-3 mal gezogen
Und jetz muss ich am 10 Jan. ne haarprobe abgeben!!!
Ist THC als gelegenheitskonsument nachweisbar?
Soll ich das geld sparen und verweigern?
Kann man überhaupt verweigern??
Kennt sich jemand damit aus???
HILFEEEEE!!!
Brauche möglichst schnell Antwort
Danke im vorraus =)
Oh das sind aber schwierige Fragen. Ich denke das du verpflichtet bist eine Haarprobe abzugeben und nicht umsonst nimmt man Haarprobe, da man dort das Rauschmittel nachweisen kann (solange die Haare sind). Aber ob man das nachweisen kann bei gelegenheitsgebrauch - keine Ahnung. Denke du solltest einen Anwalt befragen.
Ja hab das auch schon überlegt! muss ich mir da rechtlich ech keine sorgen machen?? bin da eher n bischen skeptisc weil ich auch schon gehört habe dass das schon etwas länger nicht mehr geht?!
Ich meine was erzähl n bullen wenn er mich anhält, ich n polnischen Führerschein hab, und er sieht das ich in D noch ne Mpu machen muss??
Je nach Methode und Haarlänge ist THC - wie fast alles inzwischen - lange nachweisbar. Mit 6-12 Monaten würde ich mal mindestens rechnen.
Es reicht ein Zug an der Tüte - das Zeug geht auch über die Schleimhäute rein, muss also nicht auf Lunge sein.
Du musst , willst Du jemals wieder Auto fahren, eine vollständige Abstinenz sicher nachweisen. In der Regel sind das Proben, Kurs und MPU …
MfG, Joe