Hallo zusammen!
Ein guter Bekannter von mir hat bereits zum zweiten Mal seinen Führerschein verloren - aufgrund Fahren unter ALkoholeinfluss. Es hat recht lange gedauert, bis er mir dies gestanden hat (wahrscheinlich ist ihm das Ganze sehr peinlich).
Ich weiß auch leider über die zeitlichen Bedingungen und insgesamt nicht Bescheid, wie die Vorgehensweise ist, wenn man seinen Führerschein wiederhaben möchte. Ich weiß nur, dass es eine Sperrfrist gibt, danach kann man sich bei einer Stelle melden und wieder beantragen, wo dann wohl meistens der berühmte MPU-Test gefordert wird, und bei BEstehen noch eine Nachschulung. Ist dies soweit korrekt?
Meine Hauptfrage ist: Wie lange kann es in NRW (Ostwestfalen) dauern, bis ein Antrag bei der Stelle beantwortet wird? Er meint, er habe diesen Antrag (was muss da eigentlich alles bei sein? Muss man da persönlich hingehen?) im Oktober abgegeben. Und bisher noch keine Nachricht bekommen.
Ich finde, das der Zeitraum viel zu lange ist. Deshalb habe ich auch Zweifel an seiner Aussage, ob er den FS überhaupt schon beantragt hat.
Vielleicht könnte ihr mir ein paar Infos geben!
Vielen Dank schonmal!
Gruß,
Danielle
Ich habe meinen Bekannten eben gefragt. Die Sperrfrist ist vor zwei Jahren abgelaufen.
Er meint, er habe einen formlosen Brief ans Straßenverkehrsamt geschickt, dass er seinen Führerschein neu beantragen möchte.
AUßerdem meint er, er müsse der FS so oder so komplett neu machen und bräuchte auch nicht unbedingt einen MPU-Test machen. Das wäre Ermessenssache des Straßenverkehrsamt.
So, dann bin ich gespannt, ob ihr mir sagen könnt, ob das alles so sein kann, wie ich es berichtet bekommen habe.
Gruß nochmal,
Danielle
Holla.
Er meint, er habe einen formlosen Brief ans Straßenverkehrsamt
geschickt, dass er seinen Führerschein neu beantragen möchte.
Der Kasseläner sagt hierzu : „Meinen tun die Bettnässer; die meinen, sie hätten geschwitzt“ … Mit einem formlosen Brief nichts erreicht zu haben, ist nicht wirklich verwundersam. Tätig wird die Behörde dann, wenn die konkrete Antragstellung erfolgt - oder maximal dann, wenn er um Zusendung der Antragsunterlagen bittet. Aber „Äy, ich beantrage demnächst einen Führerschein“ zu schreiben, also quasi einen Antrag anzudrohen, ist mentaler Magerquark.
AUßerdem meint er, er müsse der FS so oder so komplett neu
machen und bräuchte auch nicht unbedingt einen MPU-Test
machen. Das wäre Ermessenssache des Straßenverkehrsamt.
Das ist zumindest nicht ganz extrem falsch. Neu machen stimmt, weil die Beantragung später als zwei Jahre nach Entzug der alten Fahrerlaubnis erfolgt. Eine MPU wird regelmäßig dann angeordnet, wenn eine gewisse BAK überschritten wurde (zu meiner „aktiven“ Zeit war die Grenze 1,6 Propelle). Ob er jetzt zum Idiotentest darf, wird außerdem u.a. davon abhängen, wie weit die beiden aktenkundigen Trunkenheitsfahrten zeitlich auseinander lagen. Im Januar besoffen fahren, den FS im Juli wiederkriegen und am 10. August wieder erwischt werden wird mit einiger Sicherheit die Einladung zur MPU zur Folge haben.
Da er sowieso die komplette Fahrschulausbildung neu machen muss, braucht er sich in keinster Weise mit der Behörde direkt herum zu ärgern. Er sollte ganz normal in die Fahrschule gehen und den Antrag von dieser stellen lassen. Das ist erstens der gewöhnliche Weg, und zweitens besteht eine verschwindend geringe Chance, dass der Antrag - der mit anderen zusammen gestellt wird - „durchrutscht“. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht … dennoch, die Empirik belegt die visuelle Rezeption des Auftretens gastrischer Dysfunktionalitätssymptome bei unpaarhufigen Mammaloiden der Spezies Equus in der Peripherie pharmazeutischer Fachgeschäfte.
Mit einem freundlichen Haile Sarotti grüßt
kw
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Holla.
Er meint, er habe einen formlosen Brief ans Straßenverkehrsamt
geschickt, dass er seinen Führerschein neu beantragen möchte.
Der Kasseläner sagt hierzu : „Meinen tun die Bettnässer; die
meinen, sie hätten geschwitzt“ … Mit einem formlosen Brief
nichts erreicht zu haben, ist nicht wirklich verwundersam.
Tätig wird die Behörde dann, wenn die konkrete Antragstellung
erfolgt - oder maximal dann, wenn er um Zusendung der
Antragsunterlagen bittet. Aber „Äy, ich beantrage demnächst
einen Führerschein“ zu schreiben, also quasi einen Antrag
anzudrohen, ist mentaler Magerquark.
Hallo du!
Vielen Dank für deine prompte Antwort!
Noch etwas: Nach der SPerrfrist, wird da die Person automatisch angeschrieben oder muss sich da jeder selbst drum kümmern?
Und abgesehen von deinem Tipp alles über die Fahrschule abwickeln zu lassen: Wenn er zum Straßenverkehrsamt gegangen wäre, hätte er dann nicht auch gleich einen Antrag mitnehmen können?
Oder woher bekäme er sonst den ANtrag?
Außerdem hängen da doch noch einige andere Dinge mit hinter, oder? Personalausweis, Sehtest, Erste Hilfe???
Gruß,
Danielle
Huhüle.
Noch etwas: Nach der SPerrfrist, wird da die Person
automatisch angeschrieben oder muss sich da jeder selbst drum
kümmern?
Warum sollte die Behörde von sich aus aktiv werden? Die verkaufen keine Führerscheinanträge, müssen also auch keine Akquise betreiben 
Oder woher bekäme er sonst den ANtrag?
Führerscheinstelle.
Außerdem hängen da doch noch einige andere Dinge mit hinter,
oder? Personalausweis, Sehtest, Erste Hilfe???
Ebendrum würde ich mich da vom Fahrlehrer unterstützen lassen - der weiß, was alles dazu gehört, vergisst (hoffentloch!) nix und läuft sich deswegen auch keine Blutblasen wg. fehlender Unterlagen.
Gruß kw
Hallo Danielle,
vielleicht findest Du auf diesen Seiten noch ergänzende hilfreiche Informationen:
http://www.baf-ev.de/neue_kongress.htm
http://www.baf-ev.de/
Viele Grüße
Eve*
Hi danielle (schöner Name nebenbei bemerkt),
hatte selber viel mit den Straßenverkehrsbedhörden zu tun.
Neu muss der Führerschein in jedem Fall gemacht werden.
Wenn ich mich jetzt in den Kopf meines Sachbearbeiters versetze, leuten die Alarmglocken: 2x betrunken gefahren! Hat er nichts aus dem ersten mal gelernt? MPU ist da zu 99% sicher, es sei denn der 1. Vorfall liegt über 10 Jahre zurück (Aktenlöschung) und ist nicht strafrechtlich verfolgt worden.
Beim 2. mal mit Alk. wird auch die MPU richtig schwierig. Ist der Bekannte seit der Abnahme der Fahrerlaubnis trocken (kein Tropfen Alk) geblieben? Wenn nicht, braucht er gar nicht erst versuchen, den Schein wieder zu bekommen.
Außerdem sollte er sich mal fragen, warum er betrunken Auto fährt? Ist er zu geizig für ein Taxi? Kann er nicht „nein“ sagen? Hat er Angst, in der Gruppe zu versagen?
Ich bin mir leider sehr sicher, dass er bestimmt 2800€ los wird, bevor er das Kärtchen wieder in den Händen hält.
Viele Grüße
Maurice
Hallo Maurice (auch ein schöner Name)!
WIe errechnest du denn die 2800,00 €? Was kostet denn eine MPU?
Ob das alles 10 Jahre her ist, weiß ich nicht. Da muss ich ihn mal fragen. Aber ich bezweifel, dass das schon so lange her ist.
Gruß,
Danielle
Hallo,
eine MPU kostet ca. 700 Euro.
Gruß
Manni
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