MPU nach sieben Jahren überfällig?

Hi!

Ein Feund will nach glaub ich über 6 Jahren seinen Führerschein neu machen, denn er nach zwei Blaufahrten verloren hat.

Nu hat ein Dritter behauptet, daß nach 7 Jahren die Verplfichtung zu einer MPU entfällt!

Ich mag das net o Recht glauben, aber vielleicht wieß das ja hier jemand gneau!

Gruß

Bernd

Hallo.

Nu hat ein Dritter behauptet, daß nach 7 Jahren die
Verplfichtung zu einer MPU entfällt!

Grundiziell ist die Anordnung der MPU Verwaltungssache. Sie wird bei alkoholauffälligen Fahrern angeordnet, weil schwere Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers bestehen. Diese Zweifel sind weder nach zwei, fünf oder auch siebenmal siebenzig Jahren von sich aus ausgeräumt. Hat die Führerscheinbehörde also noch Akten über den Vorgang (wetten, dass?), wird die MPU mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fällig. Glücksfälle ergeben sich manchmal durch Schlamperei, wenn der Antragsteller ganz woanders hingezogen ist, oder die personelle Besetzung, Umstrukturierungen u.dgl. dafür gesorgt haben, dass in der Behörde zehn Katzen keine Maus mehr finden. Mein Pferd würde ich darauf aber nicht verwetten.

Gruß kw

Hi!

Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (FE) gibt es ein umfassendes Regelwerk. Ich scanne Dir das ein und stelle es ins Netz. Jetzt abber nimmer, weil ich ins Bett gehe.

Ich melde mich bei Dir.

Wichtig ist hierbei „Sperrfrist“, „BAK-Wert größer oder kleiner 1,6 0/00“ und „Eignungsprognose“… also das kann einfach oder sauschwer sein. Näheres siehste in dem Buch in der Brettbeschreibung in meinem MOD-„Hausbrett“ unten: „Die neuen FE-Klassen von Schurig/Glowalla“

gruß

dennis