MPU oder nicht?

Hi all,
folgende hypothetische Situation.

jemand wurde wegen Drogenhandels verurteilt, war damals aber noch nie nicht im Besitz eines Führerscheines.

Jetzt, ein paar Jahre später aber immer noch unter Bewährung, möchte dieser Jemand einen Führerschein machen.

Die Frage ist jetzt: Hat diese Verurteilung Einfluss auf die Chance eine Fahrerlaubnis zu bekommen?

Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden ob man aktuell einen Führerschein erteilt bekäme, ohne beim entsprechenden Amt schlafende Hunde zu wecken?

Gruß
Nick

Hi,

Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden ob man aktuell einen
Führerschein erteilt bekäme, ohne beim entsprechenden Amt
schlafende Hunde zu wecken?

Den schlafenden Hund muß der Betreffende früher oder später sowieso wecken; warum also nicht gleich? Dann kennt er sich wenigstens aus.

Gruß S (ianal)

Hallo,

das wird geregelt im § 2 Absatz 4 StVG: „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“
Hier kommt es auf die Straßenverkehrsbehörde an. Bei einer Vorstrafe wegen Verstoßes gegen das BtMG könnte durchaus eine Drogenuntersuchung (z.B auch Haare) zur Feststellung, ob BtM konsumiert werden, angeordnet werden (sie ist sogar sehr wahrscheinlich).
Ich würde in einem solchen Fall mit offenen Karten spielen. Keine Behörde mag es, wenn sie vera… werden soll oder man ihr etwas verschweigt. Die Reaktionen wären entsprechend.

Gruss

Iru