Mpu und Führerscheinprüfung oder nicht

Meine letzte Verurteilung wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ist nun ca. 11 Jahre her. Meine Frage ist es rechtens, wenn von mir die MPU verlangt wird? Muß ich die Fahrschule machen? Ich wurde mehrmals ohne Führerschein erwischt jedoch immer ohne Unfall und immer mit 0,0 Promille. Bei meiner letzten Trunkenheitsfahrt hatte ich 1,12 Promille.
Danke für die Antworten im Voraus

Hallo,

bei mehreren Straftaten sind die Eintragungen in deiner Akte bei der FS 15 Jahre gültig. Die können also noch vier Jahre eine MPU verlangen.

Fahrschule musst du nicht mehr machen. Beantrage deinen FS, dann wirst du aufgefordert deine MPU zu machen. Mit bestehen dieser, bekommst du deinen FS wieder.

Oktober 2008 gab es hierzu eine Veränderung im Gesetz.
Ich hab so meinen FS nach 10 Jahren neu machen können ohne die Fahrschule besuchen zu müssen.

Viel Glück. Und lass die Finger vom Alk!

Meine letzte Verurteilung wegen fahren ohne

Fahrerlaubnis ist

nun ca. 11 Jahre her. Meine Frage ist es rechtens,

wenn von

mir die MPU verlangt wird? Muß ich die Fahrschule

machen? Ich

wurde mehrmals ohne Führerschein erwischt jedoch immer

ohne

Unfall und immer mit 0,0 Promille. Bei meiner letzten
Trunkenheitsfahrt hatte ich 1,12 Promille.
Danke für die Antworten im Voraus

Heutzutage muß man immer mpu machen wenn man den
führerschein wegen alkohol weg bekommen hat.

soviel ich weiß erlischt dies nach 15 jahren.

leider kenne ich in rechtsfragen nicht so genau aus.

trotzdem noch viel erfolg.

mfg
hardy

Danke für die schnelle Antwort!

Klar! Eine Aufforderung zur MPU verjährt nie.

Klar! Eine Aufforderung zur MPU verjährt nie…

Klar! Eine Aufforderung zur MPU verjährt nie…

Hallo auch,

Das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis ist inj der Regel nur insoweit ein Indiz für die Gefährdung der Allgemeinheit, als diese Verhaltensweise für einen Hang des Fahrzeugführers spricht, die gestzliche Ordnung nicht einzuhalten. Nur wenige Zuwiderhandlungen in größeren Zeitabständen oder aufgrund von Notsituationen lassen trotz einer Widerholung dieser Delikte allein nicht zwingend einen Rückschluß auf eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu. Ein anderes Ergebnis könnte sich jedoch aufgrund einer sorgfälltigen un umfassenden Würdigung der Persönlichkeit ergeben.
Nachteil: Trunkenheitsfahrt 1,2 1/1000, ist diese bereits verjährt also nach 10 Jahren?
Vorteil: Tilgungfrist im KBA der Delikte >10Jahre
Heisst, es dürften keine Eintragungen im BZRG mehr vorhanden sein, sofern die Trunkenheitsfahrt ebenfalls > 10 Jahre ist.
Procedere:
Antrag auf Neuerteilung, Fahrerlaubnisprüfung ( praktisch und theoretisch ), keine MPU ( da keine Eintragung, sofern bei der Fahrerlaubnisbehörde auch keine Verwaltungsakte mehr vorliegt )

Bei deiner letzen Trunkenheitsfahrt? Hattest du denn mehr Trunkenheitsfahrten? Wurde je eine MPU angeordnet? Wie alt warst du bei deinen Delikten?
Verjährungsfristen bei MPU sind 10+ 5 Jahre. Die 5 Jahre sind Tilgungshemmung und dann fangen erst die 10 Jahre an. Wenn in der Zeit wieder was vorgefallen ist, fängt die Zeit wieder von vorn zu laufen an.

Wenn du dir nicht sicher bist, schau in deine Führerscheinakte. Das kannst du ohne Anwalt bei der Führerscheinstelle machen. Da steht alles drin.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist rechtens. Das liegt im ermessen der Führerscheinstelle.
Wenn Sie ohne Führerschein (oder besser gesagt: Ohne Fahrerlaubnis) gefahren sind geht die Führerscheinstelle zu recht davon aus, daß sie in Ihrer Urteilfähigkeit (Rechtsbewusstsein) eingeschränkt sind.
Ich find´s ok.

Gruß, Jörn Otten.

Hallo! Also der Führerschein muss nicht neu gemacht werden, wenn er schonmal erworben wurde. Um die MPU kommen Sie aber nicht herum, wenn Sie den Führerschein wieder wollen. Bei der MPU könnte dann allerdings noch eine Fahrprobe mit Gutachter und/oder eine Art Aufbauseminar angeordnet werden. Bevor Sie zur MPU gehen, empfehle ich aber auf jeden Fall eine längerfristige Vorbereitung darauf.

MfG, Nicole

hallo brain 875,
die verwertbarkeit von straftaten, also auch fahren ohne fahrerlaubnis, ist eine wissenschaft für sich. soweit ich weiß, ist die tilgungsfrist bei verkehrsstraftaten 10 jahre, ich kenne aber fälle, wo die straftaten noch nach 15 jahren verwertbar waren. du schreibst, es gab auch eine alkoholfahrt. war die im zusammenhang mit fahren ohne fahrerlaubnis oder hattest du schon einen führerschein und bist dann unter alkoholeinfluss gefahren, wenn ja, war das in der probezeit? deine infos sind zu ungenau, um eine klare einschätzung abgeben zu können. um die rechtslage zu prüfen, solltest du einen anwalt für verkehrsrecht befragen.
mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Erst mal danke für die Antwort,
ich hatte zwei Fahrten eine mit 1,1 Promille und die letzte mit 1,12 Promille
ich hatte mich vor gut einem Jahr bei der Führerscheinstelle schon mal erkundigt und da hies es MPU

wie ich bereits geschrieben habe waren die Fahrten ohne Schein immer mit 0 Alkohohl. Eine Probezeit gab es damals nicht

Wegen der zwei Trunkenheitsfahrten wird eine MPU auf dich zukommen. Du bist Wiederholungstäter. Erst wenn 15 Jahre rum wären, ging es ohne.

Gruß

Erst mal danke für die Antwort,
ich hatte zwei Fahrten eine mit 1,1 Promille und die letzte
mit 1,12 Promille
ich hatte mich vor gut einem Jahr bei der Führerscheinstelle
schon mal erkundigt und da hies es MPU

nochmal hallo,
wenn du mehrmals ohne fahrerlaubnis und unter alkoholeinfluss gefahren bist, kann eine mpu rechtens sein, da die tilgung in diesem fall bis zu 15 jahre betragen kann.

Wenn alles länger als 10 Jahre her ist und zwischenzeitlich nichte Neues hinzukam, dürfen Dir meines Wissens, die alten Dinge gar nicht mehr vorgehalten werden.
Die Beurteilung der Zulässigkeit der Heranziehung eines
evtl über 10 Jahre alten Sachverhaltes zur Begründung
der Notwendigkeit einer neuerlichen MPU durch die Fahrerllaubnisbehörde, obliegt einzig den Juristen.
Bitte setze Dich deswegen mit einem Anwalt in Verbindung.
Bei einem Fahrerlaubnisentzug von insgesamt über 10 Jahren, wird dir auf jeden Fall eine neue Fahrerlaubnis
erst nach einer bestandenen Fahrprüfubng erteilt werden . Vorsicht ! Dass heißt aber nicht, dass
Du jetzt alles neu machen mußt und zig Pflichtstunden in der Fahrschule zu leisten hast . Du mußt nur ne neue Fahrprüfung machen und bestehen! Hierauf solltest du dich mit Hilfe einer Fahrschule vorbereiten und hierbei auf den Rat des Fahrlehrers hören!
Gruß Bruno

hallo,
also hier kann ich dir nur den tip geben,
es mit dem eu führerschein zu machen,

mein freund hat den eu führerschein und fährt ohne probleme auch in der brd
frag mal bei [email protected]

ciao