Üblicherweise 3 Monate Fahrverbot zum sofortigen Antritt, 500 EUR Bußgeld + Auslagen und weitere Punkte. Es sei denn, den Richter, dem der Fall zuerst vorliegt, foppt etwas und es kommt zu einer Verhandlung, in der dann festgestellt wird, ob denn absolute Fahruntüchtigkeit vorgelegen haben könnte ( Unsichere oder unpräzise Fahrweise, zu hohe Geschwindigkeit, Ausfallerscheinungen, Lallen usw. - hier liegt auch das Gutachten des Arztes zugrunde, dass neben der Blutabnahme gefertigt wird, also laufen auf der Linie, Zeigefinger mit geschlossenen Augen an die Nasenspitze, Schriftprobe und der ganze Kindergarten ).
MPU gibt es m.W. erst ab einer festgestellten BAK von 1,6 promille beim Ersttäter sowie bei einer Wiederholungstat, sofern bei der eine BAK von > 1,1 promille festgestellt wird oder der Delinquent Anzeichen absoluter Fahruntüchtigkeit aufweist ( s. oben ).
So hat es mir ein Anwalt erklärt, ich erhebe keinen Anspruch auf „Recht haben“.
Du solltest dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen und sobald dir die Post ins Haus kommt, zu ihm gehen.
Und Ihr anderen Selbstgerechten: Er hat eine Frage gestellt. Keine Beantwortung dieser, sondern nur Schreckensszenarien und Moralpredigten. Ein Autofahrer mit 0,8 Promille , der vorsichtig fährt, ist m.E. weniger gefährlich als ein drängelndes Arschloch auf der Autobahnüberholspur oder eine hysterische Kuh, die mit ihrem Ford Fiesta über den Supermarkparkplatz kutscht und dabei den quengelnden Balg auf dem Kindersitz vollkeift und nicht aufpasst, wo sie hinfährt ( Hab ich heute Mittag gesehen ) oder irgendein dämlicher Prolet, der zu blöd ist, bis 3 zu zählen, aber den Führerschein haben darf.
HM