Mpu?

hallo an alle

ein freund von mir ist vor einem jahr mit 0,7 promille erwischt worden.

er hatte einen monat fahrverbot, 280 euro strafe und 3 punkte bekommen.

nun wurde er, es ist knapp länger her als ein jahr danach, mit 0,6 promille erwischt.

jetzt bangt er ziemlich, ob er nicht zum MPU test müsse.
er hatte gelesen das im wiederholtem falle dieses eintreffen würde.
nur er weiss nicht wie genau das gemeint ist, im wiederholtem fall.

ob es eine zeitbegrenzung gibt zum wiederholungsfalle.

wäre sehr verbunden auf korrekte antworten.

gruss kevin

Hallo,
es wird übel für den Freund ausgehen, aber zum Wohle der Menschheit.
Er wird möglicherweise mit einer verschärften Strafe rechnen müssen. Nach Ablauf wird er den Führerschein nur dann zurück erhalten, wenn er eine MPU mit Erfolg besteht. Da wird man ihm nichts schenken.

Gruß,
Francesco

kleine anmerkung
noch eine kleine anmerkung zu meinem freund

es wurde der atemwert von 0,6 promille festgestellt.
es hat 3 bier getrunken in 4 stunden.
das erste bier hatte er schon in der ersten stunde weg.

die blutentnahme war wegen wartens von einer stunde geschehen, also eine stunde nachdem er angehalten wurde.

wie kann das sein das bei 3 bier, 0,6 promille sind?
da wäre ja 1 bier etwa 0,2 promille.

da aber gesagt wird, das nach einer stunde 0,1 promille abgebaut wird, müsste er ja nur 0,2 promille am ende gehabt haben.

kann es sein das der atemalkoholwert nicht ganz korrekt anzeigt, da er noch überhaupt keinen bescheid bekommen hat und das nach einem monat?

dürfen die den alkohol zurückrechnen, wenn die blutentnahme 1 stunde danach passiert?

gruss kevin

Hallo,
in der Tat klingt das unglaubwürdig, falls Dein Freund nicht super-leicht ist :wink:.

Gruss
Enno

hallo Enno

er wiegt 70 kilo bei 1.75 m grösse

gruss kevin

Hallo,
selbst bei vollständiger Untätigkeit der Leber würde so ein Wert unter normalen Umständen (bei 0.6l a 5%) nicht erreicht werden. Die Möglichkeiten (neben der eher unwahrscheinlichen Mehrfachfehlmessung) wären extreme Dehydration oder leichte Vergeßlichkeit (was z.B. die 5 Schnäpse anbelangt :wink:).

Gruss
Enno

Hi,

ich kann es mir nicht verkneifen meinen Senf dazu zu geben.

Ich verstehe einfach nicht wie man so blöd sein kann mit Alkohol im Blut Auto zu fahren. Ich verstehe es einfach nicht. Jedes Kind weiß inzwischen daß man unter Alkohol langsamer reagiert, wagemutiger wird, sich und andere gefährdet und im harmlosesten Fall seinen Führerschein los ist.
Insofern habe ich nur ein Kopfschütteln übrig für Leute, die das nicht kapieren und Auto fahren obwohl sie etwas getrunken haben.

Und Dein Freund, der nun auch noch massiv vorgewarnt war, fällt jetzt zum 2. Mal auf weil er alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt. Ist der einfach blöd oder beratungsresistent, lernt er nicht aus Erfahrungen?

Daß der Führerschein jetzt weg ist und er ihn hoffentlich nach der MPU nicht mehr zurückbekommt ist nur folgerichtig. Wie oft ist der zwischenzeitlich gefahren und ist nicht erwischt worden? Glaubst Du dem im Ernst daß er nur 3 Biere in mehreren Stunden getrunken hat? Nie im Leben!!!

Die Atemalkohol-Meßgeräte sind inzwischen so genau daß ihr Ergebnis gerichtsverwertbar ist, und die Blutabnahme war immer schon unumstritten. Weil das Ganze gerichtsverwertbar sein muß wird ein Faktor wie Zeitverzögerung zwischen Festnahme und Blutabnahme ins Ergebnis eingerechnet, da soll er sich mal keine Sorgen machen. Vor allem würde ein Rechenfehler/Zeitverzögerungen hier eher zu seinen Gunsten anstatt gegen ihn arbeiten.

Es gibt wenige Dinge bei denen ich so rigoros bin, aber bei Gefährdung anderer hört der Spaß auf, und einem, der 2x mit Alkohol am Steuer erwischt wird unterstelle ich daß er 100x andere Male einfach nur nicht aufgefallen ist und Glück hatte daß nichts passiert ist.
Wenn man dann aus der ersten Warnung überhaupt nichts lernt und jetzt auch noch so einen Unsinn erzählt („Es waren doch nur 3 Bier in 4 Stunden und die haben mir viel zu spät Blut abgenommen…“) kann ich nur sagen: 1 Idiot weniger auf der Straße. Recht so.

Gruß,

MecFleih

PS: Ich hoffe nicht daß er demnächst auch noch wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ auffällt…

13 Like

Hi,

im Prinzip hab ich auch kein Verständis für Betrunkene am Steuer.

Aber bedenke: Vor noch nicht allzulanger Zeit wurde die Grenze zum
Bedrunkensein noch mit 0,8 Promille festgelegt. Damals hätte sich der
Freund korrekt verhalten.
Es gibt viele Einflüsse, die die Aufmerksamkeit senken, wie Müdigkeit,
Kopfweh, Übelkeit,… Je nach Vorgeschichte und Tageszeit wirken sich
bei mir 2 Bier auch anders aus.
Ob und wann jemand fahrtauglich ist, ist deshalb nicht so ganz eindeutig
zu bestimmen, finde ich.

Gruß
Gerald

Hi,

Aber bedenke: Vor noch nicht allzulanger Zeit wurde die Grenze
zum
Bedrunkensein noch mit 0,8 Promille festgelegt. Damals hätte
sich der
Freund korrekt verhalten.

Das ist aber 1. doch schon ein ganzes Weilchen her und 2. glaube ich kaum daß es jemanden gibt, der noch nicht mitbekommen hat daß der Grenzwert verändert wurde. Und wenn’s so wäre zieht auch hier der allgemeine Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Man kann auch nicht 10 Geschwindigkeitsbegrenzungen übertreten und dann bei der 11., wo man erwischt wird, argumentieren daß man es nicht gesehen habe oder daß man bei den 10 Fällen vorher auch nicht bestraft worden sei.

Es gibt viele Einflüsse, die die Aufmerksamkeit senken, wie
Müdigkeit,
Kopfweh, Übelkeit,… Je nach Vorgeschichte und Tageszeit
wirken sich
bei mir 2 Bier auch anders aus.
Ob und wann jemand fahrtauglich ist, ist deshalb nicht so ganz
eindeutig
zu bestimmen, finde ich.

Müdigkeit, Übelkeit und Kopfweh sind aber nicht „meßbar“, insofern kann da kein Grenzwert definiert werden. Allerdings bestimmt die STVO daß man auch in diesen Fällen nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn man fahruntüchtig ist.
Der Alkoholspiegel ist aber meßbar und deswegen hat der Gesetzgeber dafür einen Grenzwert festgesetzt.

Ich stimme Dir zu daß auch andere Faktoren als Alkoholgenuß die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, letztlich können selbst nüchterne, fitte Leute unterschiedlich gut Auto fahren. Aber beim Alkohol gibt es nun mal dafinierbare Grenzen und ich finde es unverantwortlich gegenüber den Mitmenschen und ein Ausdruck außergewöhnlicher Dummheit und Arroganz wenn man sich daran nicht hält.
Vor allem fällt der Übeltäter hier schon zum 2. Mal auf, er war also doch sogar schon persönlich vorgewarnt. Wie hoch ist die Dunkelziffer an Fahrten, bei denen er nicht erwischt wurde und gottlob niemanden, einschließlich sich selbst, totgefahren hat?
Und anstatt wenigstens jetzt anzuerkennen daß er größten Mist gebaut hat kommen dann Aussagen wie „es waren nur 3 Bier in 4 Stunden“ und „die haben mir zu spät Blut abgenommen“. Daraus schliesse ich: er hat immer noch nicht verstanden.

Gruß,

MecFleih

Hallo,
das Kriterium der negativ beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit spielt eigentlich keine Rolle. MPU wird ja auch bei Stimulantien angeordnet - hier reicht ja sogar der begründete Verdacht des Konsums, ohne am Steuer gesessen zu haben (s.h. FeV). Es sind einfach willkürliche, gewürfelte Spielregeln, was und wieviel man konsumieren darf und was nicht. Evtl. ist 2010 Apfelsaft verboten, wer weiß das schon :wink: ?

Gruss
Enno

Hi Mec,

ich kann es mir nicht verkneifen meinen Senf dazu zu geben.

ebenfalls, bin Deiner Meinung und bin leider gezwungen, Dir ebenfalls
einen Punkt zu geben. (diesmal aber den Gelben)
Gruß,
TeeBird

Hi,

Aber bedenke: Vor noch nicht allzulanger Zeit wurde die Grenze
zum
Bedrunkensein noch mit 0,8 Promille festgelegt. Damals hätte
sich der
Freund korrekt verhalten.

Das ist aber 1. doch schon ein ganzes Weilchen her und 2.
glaube ich kaum daß es jemanden gibt, der noch nicht
mitbekommen hat daß der Grenzwert verändert wurde. Und wenn’s
so wäre zieht auch hier der allgemeine Grundsatz: Unwissenheit
schützt nicht vor Strafe. Man kann auch nicht 10
Geschwindigkeitsbegrenzungen übertreten und dann bei der 11.,
wo man erwischt wird, argumentieren daß man es nicht gesehen
habe oder daß man bei den 10 Fällen vorher auch nicht bestraft
worden sei.

Nein, nein, ich wollte nur zum Nachdenken anregen! Warum 0.5 und
nicht 0.4 oder 0.6 ? Warum Akohol nicht generell verbieten
(so wie in anderen Ländern)?

Es gibt viele Einflüsse, die die Aufmerksamkeit senken, wie
Müdigkeit,
Kopfweh, Übelkeit,… Je nach Vorgeschichte und Tageszeit
wirken sich
bei mir 2 Bier auch anders aus.
Ob und wann jemand fahrtauglich ist, ist deshalb nicht so ganz
eindeutig
zu bestimmen, finde ich.

Müdigkeit, Übelkeit und Kopfweh sind aber nicht „meßbar“,
insofern kann da kein Grenzwert definiert werden. Allerdings
bestimmt die STVO daß man auch in diesen Fällen nicht am
Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn man fahruntüchtig ist.
Der Alkoholspiegel ist aber meßbar und deswegen hat der
Gesetzgeber dafür einen Grenzwert festgesetzt.

Eben, warum also den Alk-Spiegel messen und nicht einen standardisierten
Test für die Fahrtauglichkeit (Reaktion, Koordination)?

Ich stimme Dir zu daß auch andere Faktoren als Alkoholgenuß
die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, letztlich können selbst
nüchterne, fitte Leute unterschiedlich gut Auto fahren. Aber
beim Alkohol gibt es nun mal dafinierbare Grenzen und ich
finde es unverantwortlich gegenüber den Mitmenschen und ein
Ausdruck außergewöhnlicher Dummheit und Arroganz wenn man sich
daran nicht hält.

Natürlich! Aber: Wie oft bist du schon ein wenig schneller
gefahren, als erlaubt? Nie? wirklich nie??? Und warum warst Du der
Meinung, ein wenig schneller fahren zu können?

Vor allem fällt der Übeltäter hier schon zum 2. Mal auf, er
war also doch sogar schon persönlich vorgewarnt. Wie hoch ist
die Dunkelziffer an Fahrten, bei denen er nicht erwischt wurde
und gottlob niemanden, einschließlich sich selbst, totgefahren
hat?

Du solltest keinen pauschal verurteilen, Du weißt es ja gar nicht!
Im Zweifel für den Angeklagten. Vielleicht hat der Warneffekt ein
ganzes Jahr angehalten, eben bis jetzt.
Wie lang hält der Warneffekt bei Schnellfahrern und Dränglern an,
denen ein Video ihrer Tat gezeigt wird? 2 Tage? 2 Stunden? Sofort vergessen?

Und mir ist lieber, jemand hat 0,1 oder 0,2 mehr getrunken als erlaubt, als er telefoniert mit dem Handy am Ohr.

Mich nicht falsch zu verstehen, aber das ein oder andere sollte man
schon hinterfragen!

Gruß
Gerald

Hi,

Nein, nein, ich wollte nur zum Nachdenken anregen! Warum 0.5
und
nicht 0.4 oder 0.6 ? Warum Akohol nicht generell verbieten
(so wie in anderen Ländern)?

Gute Idee! :smile:

Eben, warum also den Alk-Spiegel messen und nicht einen
standardisierten
Test für die Fahrtauglichkeit (Reaktion, Koordination)?

Ebenso gut!

Natürlich! Aber: Wie oft bist du schon ein wenig schneller
gefahren, als erlaubt? Nie? wirklich nie??? Und warum warst Du
der
Meinung, ein wenig schneller fahren zu können?

Ich bin ein zurückhaltender und moderater Fahrer und achte darauf niemandem zu dicht aufzufahren, Sicherheitsabstände einzuhalten, ich ermögliche anderen den Spurwechsel und würde mich insgesamt als defensiven Fahrer beschreiben.
Mir geht’s um die Überschreitung von Grenzen, wo es wirklich zu einer Gefährdung anderer kommt. Wenn man die üblichen 10-20 km/h schneller fährt ist man de facto, da die meisten Tachos etwas mehr anzeigen, zumindest auf der Autobahn oft noch gerade so im Rahmen des Akzeptablen. Außerdem bewegt man sich meistens im fliessenden Verkehr mit und gefährdet andere so weniger als wenn man als „Sonntagsfahrer“ zum Hindernis würde. Insofern: hier gefährdet man niemanden und deswegen ist dieses Verhalten noch OK. Wer aber links blinkend und aufblendend herandonnert, dicht auffährt, massiv zu schnell fährt, drängelt, schneidet, alkoholisiert oder sonstwas ist, bewegt sich nicht mehr im „normalen Rahmen“, sondern begibt sich auf ein dünnes Eis weil da einfach keine Kontrolle über die Situation mehr gegeben ist.

Im Zweifel für den Angeklagten. Vielleicht hat der Warneffekt
ein
ganzes Jahr angehalten, eben bis jetzt.

Das reicht aber nicht. „Normal“ ist wenn man nicht erst erwischt und bestraft werden muß um es zu kapieren, sondern wenn man von Anfang an genügend Reife hat um zu wissen was man da eigentlich tut wenn man alkoholisiert fährt. Ich beziehe das sowohl darauf daß man sich über die Unfallgefahr für sich und andere im Klaren ist wie auch darauf daß man weiß daß man seine Pappe, Bußgelder und Knast riskiert, auch wenn kein Unfall passiert.

Und mir ist lieber, jemand hat 0,1 oder 0,2 mehr getrunken als
erlaubt, als er telefoniert mit dem Handy am Ohr.

Ich mag das nicht werten, das eine ist nicht besser als das andere. Man weiß doch inzwischen wirklich daß es vorboten ist, daß es gefährlich ist und daß es bestraft wird. Wie borniert muß man also sein wenn amn es trotzdem macht?
Das ist so als würde man sich einmal an der Herdplatte verbrennen und später noch 5 Mal hinfassen weil man nix gelernt hat.

Schöne Grüße,

MecFleih

3 Bier
Hallo Enno,

in manchen deutschen Gauen sind „3 Bier“ 1,5 Liter. Dann geht die Rechnung auf:
3 Bier mal 0,3 Promille minus 2 Stunden = reichlich 0,6

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Apfelsaft

durch den Verzehr von Obst kommt man sehr leicht auf 0,01 Promille oder mehr.

Moin, Kevin,

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt und also auch keines, dessen Folgen man möglichst elegant umgehen könnte.
Ich kann Deinem Freund nur raten, sich den Folgen zu stellen, die Strafe - und nötigenfalls die MPU - auf sich zu nehmen und anschließend die Hände vom Alkohol oder vom Wagenschlüssel zu lasse.

Ich weiß, wovon ich rede: Ich hatte 14 Jahre Alkohol am Steuer hinter mir und bin nur einmal erwischt worden, dann allerdings bei einem schweren Unfall. Anschließend habe ich eine halbjährige Therapie gemacht und lebe seit 25 Jahren abstinent. Seitdem gelten mein Mitgefühl und ein Teil meiner Kraft den Alkoholikern, aber ich habe kein Mitgefühl mehr für die, die sich möglichst ungeschoren da heraus-
schlängeln wollen.

Oder brutal ausgedrückt: Wer mitmacht, muß mitbezahlen!

Gruß - Hugo

Hallo,
mit der Logik müßte man bei einem gerechtfertigten Strafverfahren einen Anwalt ablehnen und sich der „vollen Härte des Gesetzes“ stellen. Wo bitte schön leben wir denn ? In irgendeiner Bananenrepublik ? Auch wenn diese Denke Dir evtl. hilft, muß das wohl jeder für sich entscheiden, ob er ins offene Messer (der Justiz) läuft oder das bestmögliche für sich herausholt.

Gruss
Enno

Moin, Enno,

natürlich leben wir in einer Bananenrepublik, aber aus anderen Gründen als Du in Deiner Antwort vermutest.
Kann es sein, daß Du zwei Dinge durcheinanderwirfst: einmal die Verantwortung, die jemand für seine Taten zu übernehmen hat und zum andern die strafrechtliche Würdigung dieser Taten? Jene ist eine ethische Frage, diese eine juristische. Daß einer ohne Strafe davonkommen oder mindestens eine möglichst geringe Strafe bekommen will, ist menschlich, und dagegen ist nichts zu sagen. Etwas anderes aber ist der Entschluß, sich den Folgen seiner Tat zu stellen.
Das Bild vom offenen Messer erscheint mir ein wenig schief: so wie ich es verstehe, bedeutet es, jemanden in sein Unglück laufen zu lassen, ohne daß dieser von der drohenden Gefahr weiß. So ist es aber doch nicht! Nach vier Bier ist man noch nicht so duhn, daß man nicht mehr wüßte, daß Autofahren unter Alkohol verboten und mit Strafe belegt ist.
Aber Du hast recht: das muß jeder für sich entscheiden. Deswegen habe ich geschrieben, ich riete seinem Freund.
Und ob diese „Denke“ (sag mir ein solches Wort bitte nicht noch einmal; es ist ein Scheißwort) mir hilft, ist vollkommen unerheblich. Auf dem Zusammenhang von Tat und Verantwortung ruht unser Rechtssystem; die strafrechtliche Würdigung der Tat ist, wie ich sagte, eine andere Frage. Doch diesen Zusammenhang von Tat und Verantwortung aufzulösen, würde unsere Republik wahrhaftig zu einer Bananenrepublik machen - das jedoch wären schon wieder andere Gründe als die, aus denen wir diesen Status schon erreicht haben.

Gruß - Hugo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Kann es sein, daß Du zwei Dinge durcheinanderwirfst: einmal
die Verantwortung, die jemand für seine Taten zu übernehmen
hat und zum andern die strafrechtliche Würdigung dieser Taten?

an sich nein aber genau die beiden Punkte schienen mir in Deinem Posting vermischt zu sein. Dann scheint ja ein Konsenz zu herrschen.

Gruss
Enno

Also bitte …
Drei große Bier in vier Stunden ergibt 0,38 Promille. Siehe http://www.nilgens.com/bak.htm !!