Mrt

Liebe Experten,
ich bitte Euch um Ihre Mithilfe. Ich habe hier den schriftlichen Befund einer MRT Untersuchung, die bei meinem Vater nach einer HWS OPeration (es wurden PINA Pekk Cages eingesetzt) vorgenommen wurde. Die Aufnahme war nötig geworden, weil mein Vater zwei Tage nach der Operation schwer gestürzt war und sollte abklären, ob die eigesetzten Cages verrutscht waren und ob das Rückenmark entlastet war, und ob Blutungen aufgetreten waren.
Mündlich wurde uns gesagt, der Sturz habe keinerlei Schäden verursacht, bei einem MRT drei Wochen nach dem Sturz (anderes Krankenhaus) zeigte das MRT eine hochgradige Spinalkanalverengung mit verrutschen Käfigen.
Wir vermuten einen Behandlungsfehler und sind sicher, dass die Käfige schon bei der Untersuchung nach dem Sturz verrutscht waren und auch das Rückenmark stark eingeengt war und somit eine absolute Operationsindikation schon zu diesem Zeitpunkt gegeben war.
Erst nach mehrmaligem Drängen wurde mir jetzt der schriftliche Befund der ersten Aufnahme überlassen, jedoch ohne Briefkopf, ohne Unterschrift. HIer der Wortlaut:

_Untersuchung: MRT HWS nativ vom XXXX
KLinische Angaben: Cervikale Myelopathie, zunehmend Ausschluss Blutung nach PEKK Cage Fusion
Befund: Unauffällige Signalgebung der nicht höhengeminderten HWK mit Abbildung des PEKK Cages in HÖhe C3/C4 und C4/C5, Ventrale , ausgedehnte osteophytäre KLammerbildung in den beiden genannten Segmenten.
Das dorsale Längsband von C3/C4 wird durch knochensignalgleiches Gewebe vorgewölbt, dies führt zu einer Pelottierung des Cervikalmarks. Weniger stark ausgeprägtes ähnliches Phänomen in Höhe C4/C5. Von Seiten des Cervikalmarks längsstreckig intramedulläre dorsal von HWK 4 gelegene bandförmige Signalanhebung.
Im sagittalen T2- FFE-Blut bzw. T1-SE-Bild kein Hinweis einer Blutung. Die axialen Schnittbilder der Segmente C2/C3 bis C5/6 zeigen im Segment C2/C3 allenfalls eine initiale, flache, mediale Protrusion mit Einmuldung des Duralschlauchs.
Das Segment C3/C4 und C4/C5 ist aufgrund des eingebrachten zentralsitzenden PEKK Cages nicht sicher beurteilbar. Dorsal von HWK4, flach ovalär abgebildetes Cervikalmark mit umschriebenen, gut strukturierten Signalanhebungen im Sinne der Myelopathie.
Im Segment C5/C6 medio-re. laterale Retrospondylose, die zu einer Einmuldung des Duralschlauchs führt. Unkovertebral und Spondylarthrose bedingen einer re.-seitigen Neuroforamenenge.
Beurteilung:

  1. initiale flache mediale Protrusion in C2/C3
  2. PEKK Cages in C3/C4 und C4/C5, daher eingeschränkte Beurteilbarkeit
  3. Zeichen der bekannten Myelopathie dorsal von C4
  4. re-seitigen Neuroforamenenge in C5/C6_

Soweit der schriftliche Befund (ohne Angabe, wer diesen wann verfasst hat)
Meine Fragen:
1.Ich brauche, um diesen Text zu verstehen, eine grobe Übersetzung ins Normaldeutsch, (Als PTA verstehe ich im Großen und Ganzen einige lateinische Fachausdrücke, aber diese Ansammlung ist mir doch zu viel)
2. Ich habe Bilder des MRT unter dieser Adresse hinterlegt:
http://bilder.schochdesign.de/
Sind die Bilder in dem obigen Text korrekt beurteilt?
3. Ist es üblich, schriftliche Befunde ohne Unterschrift, ohne Datum, ohne Briefkopf zu übermitteln.

Ich wäre für eine erste Einschätzung sehr dankbar. Das ist wichtig für mich, weil ich wissen muss, ob es lohnt, ein medizinisches Gutachten erstellen zu lassen.
Vielen Dank schon mal vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Petra

Hallo Petra
Grundsätzlich gilt, daß ein ärztlicher Befund ein Dokument ist, daß mit Name und Unterschrift des befundenden Arztes und der Institution (Krankenhaus/Praxis) versehen sein MUSS! Des Weiteren muß der Befund von einem Facharzt stammen, in beschriebenem Fall, würde ich darauf tippen, daß „mindestens“ ein Oberarzt den Befund verfaßt hat.
Außerdem besagt die deutsche Rechtsprechung, daß ein Befund dem Patienten mitgeteilt werden muß und zwar so formuliert, daß der Patient ihn versteht. Dies gilt natürlich nicht primär für den schriftlichen Befund, allerdings dann in einem Gespräch, in dem der Patient auch Fragen stellen darf, die der Arzt ihm verständlich beantworten muß.

Der Befund an sich ist clever verfaßt, indem dort von „nicht sicher beurteilbar“ gesprochen wird, sind die fein raus, weil eben in diesem besagten Gebiet der Hauptbefund liegt.
Laß die Bilder auf CD brennen und nimm sie mit zur Krankenkasse, die sollte in solchen Fällen erster Ansprechpartner sein.
Zu den Bildern:
Die beiden axialen Bilder bringen nicht viel, da müßte man die gesamte Sequenz oder wenigstens die entsprechenden Schichten allesamt zur Hand haben.
Die sagittalen sind etwas schwierig zu vergleichen, da einmal oben eine T1 und unten eine T2-Gewichtung vorliegt. Großartige klinische Unterschiede sind alerdings nicht erkennbar, heißt daß sowohl nach 2 Tagen auch als nach 3 Wochen im Bereich C3/4 eine massive Spinalkanalstenose vorlag und sich somit quasi nichts geändert hat.
Nebenbei bemerkt spricht der Hersteller Pina bei seinen PEKK-Produkten von ausgezeichneter MRT- und CT-Kompatibilität!

Also nochmal:

  • SÄMTLICHE Bilder kopieren lassen, die Bilder müssen ausgehändigt werden, da jeder Patient darauf ein Recht hat!
  • Befund neu anfordern und die beschriebenen Mängel (fehlender Name, etc.) auflisten. Hierbei eine zeitliche Frist von drei Tagen setzen (das ist realistisch).
  • Vorher aber mit dem aktuellen Befund und den Bildern zur KK, daß die sehen was da läuft. Die KK hat mehr Einfluß als eine Einzelperson.
  • Prophylaktisch einen Anwalt konsultieren, evtl. kann der auch ein Schreiben aufsetzen und das ans Krankenhaus schicken, das wirkt in aller Regel.

Viel Erfolg & Gute Besserung!

Gruß Ti

Hallo Thomas,
ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir schon weiter. Es ist so, dass ich den Fall in meiner Frage sehr gestrafft dargestellt habe, es ist etwas komplizierter. Mein Vater ist wegen eines weiteren Fehlers (falsche Medikation) knapp 6 Wochen nach besagter Operation gestorben. Wir haben sämtliche Behandlungsunterlagen sofort angefordert und (bis auf den besagten schriftlichen Befund) auch erhalten. Wir stehen über einen Anwalt in Verbindung mit der Versicherung des Krankenhauses. Dass uns der Originalbefund der radiologischen Abteilung nicht „herausgerückt“ wird, macht mich sehr misstrauisch.
Ich vermute stark, dass im „richtigen“ Befundbericht, verfasst von der radiologischen Abteilung des Krankenhauses, von einer hochgradigen Spinalkanalstenose die Rede ist. Wir werden diese auf jeden Fall noch anfordern.
Noch mal herzlichen Dank
Viele Grüße
Petra

Hallo Petra
Grundsätzlich gilt, daß ein ärztlicher Befund ein Dokument
ist, daß mit Name und Unterschrift des befundenden Arztes und
der Institution (Krankenhaus/Praxis) versehen sein MUSS! Des
Weiteren muß der Befund von einem Facharzt stammen, in
beschriebenem Fall, würde ich darauf tippen, daß „mindestens“
ein Oberarzt den Befund verfaßt hat.:
Der Befund an sich ist clever verfaßt, indem dort von „nicht
sicher beurteilbar“ gesprochen wird, sind die fein raus, weil
eben in diesem besagten Gebiet der Hauptbefund liegt.
Laß die Bilder auf CD brennen und nimm sie mit zur
Krankenkasse, die sollte in solchen Fällen erster
Ansprechpartner sein.
Zu den Bildern:
Die beiden axialen Bilder bringen nicht viel, da müßte man die
gesamte Sequenz oder wenigstens die entsprechenden Schichten
allesamt zur Hand haben.
Die sagittalen sind etwas schwierig zu vergleichen, da einmal
oben eine T1 und unten eine T2-Gewichtung vorliegt. Großartige
klinische Unterschiede sind alerdings nicht erkennbar, heißt
daß sowohl nach 2 Tagen auch als nach 3 Wochen im Bereich C3/4
eine massive Spinalkanalstenose vorlag und sich somit quasi
nichts geändert hat.

Gruß Ti

Hallo Petra,

Der Originalbefund ist sicher unterschrieben, eine Zweitausfertigung nicht unbedingt, es steht aber in der Regel darauf wer den Befund erstellt hat und natürlich auch wann und wo. Wer hat denn das erste MRT veranlasst? Derjenige sollte dann auch den Originalbefund haben. Der entsprechende Arzt ist auch Ihr Ansprechpartner für Fragen, Befunderklärungen und warum was getan wurde uns was nicht.
Schon mal gefragt?

Zu den Bildern: Aus der selektierten Auswahl alleine läßt sich nur bedingt eine Aussage treffen. Nach den eingescannten Bilder zu beurteilen hört sich der Befund nicht verkehrt an. Wenn überhaupt wären hiernach die Cages nach vorne gerutscht, was nicht weiter schlimm wäre. Schlimmer sind die ausgeprägten knöchernen Überbauungen die das Rückenmark einengen und sicherlich schon vorher bestanden. Gibt es denn auch normale Röntgenbilder??? Sollte es nach einem Sturz eigentlich geben, die sind in Ihrem Falle viel hilfreicher! Hier sieht man besser was mit den Cages passiert ist und ob das was im MR wie Knochen ausschaut tatsächlich auch Knochen ist.
Wenn es Knochen ist war vor dem Sturz schon Holland in Not, ein Sturz kann dann das Fass zum Überlaufen bringen.
Hört sich für mich nicht sehr nach Kunstfehler an. Aber suchen Sie ein Gespräch mit den behandelnden Ärzten - in freundlicher, verständnisvoller Atmosphäre.
Den ganzen Text zu übersetzen ist ein wenig aufwendig, ich beantworte Ihnen aber weitere Fragen wenn gewünscht.

MfG
Dr.Smax

Hallo Dr. Smax,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe alles sehr gestrafft geschildert, der Fall ist viel komplexer.
Natürlich gibt es Röntgenbilder, ich habe sie soeben hochgeladen.
http://bilder.schochdesign.de
Sie schreiben, dass das Rückenmark eingeengt sei. Meinem Vater wurde das Gegenteil gesagt: Das Rückenmark sei durch die zwei Tage vorher stattgefundene Operation entlastet und nicht mehr eingeengt. Der Sturz habe keine Schäden verursacht. Man müsse hier nichts unternehmen.
Hier noch der Befund zu den Röntgenbildern.

_Untersuchung:
HWS 2 Eb. vom xxxxx

Klinische Angaben:
Z.n PEKK Cage-Fusion

Befund: Zentral sitzender PEKK Cage, sowohl in p.a. als auch seitl. Strahlengang in C3/4 und C4/5 Nahezu komplett abgetragener, am hinteren Bandscheibenfach von C3/C4 gelegener Knochensporn. Jetzt ausreichend weiter Spinalkanal.
Ventrale, plump osteophytäre, teils klammerbildende, deformiernde Spondylose in Höhe HWK 3/4 und HWK 4/5 Retropharyngealraum o.B._

Kann man denn auf einer Röntgenaufnahme erkennen, ob der Spinalkanal ausreichend weit ist?

Ich würde mich freuen, wenn Sie noch Zeit fänden, sich die Aufnahmen anzusehen.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Petra

Hallo Petra,

Der Originalbefund ist sicher unterschrieben, eine
Zweitausfertigung nicht unbedingt, es steht aber in der Regel
darauf wer den Befund erstellt hat und natürlich auch wann und
wo. Wer hat denn das erste MRT veranlasst? Derjenige sollte
dann auch den Originalbefund haben.

Zu den Bildern: Aus der selektierten Auswahl alleine läßt sich
nur bedingt eine Aussage treffen. Nach den eingescannten
Bilder zu beurteilen hört sich der Befund nicht verkehrt an.

Schlimmer sind die ausgeprägten

knöchernen Überbauungen die das Rückenmark einengen und
sicherlich schon vorher bestanden. Gibt es denn auch normale
Röntgenbilder??? Sollte es nach einem Sturz eigentlich geben,
die sind in Ihrem Falle viel hilfreicher! Hier sieht man
besser was mit den Cages passiert ist und ob das was im MR wie
Knochen ausschaut tatsächlich auch Knochen ist.
Wenn es Knochen ist war vor dem Sturz schon Holland in Not,
ein Sturz kann dann das Fass zum Überlaufen bringen.
Hört sich für mich nicht sehr nach Kunstfehler an. Aber suchen
Sie ein Gespräch mit den behandelnden Ärzten - in
freundlicher, verständnisvoller Atmosphäre

ich

beantworte Ihnen aber weitere Fragen wenn gewünscht.

MfG
Dr.Smax