MS und Verbamtung

Hallo,

ich wüsste gern, ob sich jemand mit der Verbeamtung von Lehrern genauer aus kennt.
Ich wüsste gern, ob man eine bestehende MS vor der Verbeamtung bzw Verbeamtung auf Probe offenlegen muss oder verschweigen kann/darf, wenn durch gute medikamentöse Einstellung mit keiner Verschlechterung zu rechnen ist.

LG

Hallo Suzi,
ich könnte mir vorstellen, dass du mit MS nicht verbeamtet wirst. Alleine schon die Aufnahme in die private Krankenversicherung dürfte unmöglich sein.
Ich frage mal in meinem Bekanntenkreis nach.
Frohe Weihnachten
Peter

Glücklicherweise bin ich schon in der privaten Krankenversicherung, auch wenn diese derzeit ruht, da die MS erst nach dem Eintritt festgestellt wurde.
Mir geht es auch mehr um die Frage, ist man überhaupt verpflichtet unter 30% Behinderung die Krankheit bzw. Behinderung offenzulegen? Denn nach meinem Kenntnisstand, muss man dem Arbeitgeber keine Krankheit nennen bzw. darf dieser nicht nach einer Erkrankung fragen.

MS und Verbeamtung
Hallo Suzi,
ich habe das Glück dass mein Bruder Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Seine Auskunft lautet wie folgt:
Du musst nichts von deiner Erkrankung sagen, aber die Sonderrechte eines Behinderten kommen erst nach sechs Monaten zum tragen.
Viel Glück für deine Zukunft und einen sanften Verlauf
wünscht Peter

Hallo,
unabhängig von Behandlung und derzeitiger Stabilität würde ich in keinem Fall raten bei konkreter Frage nach chronischer oder bedeutsamer Erkramkung die MS zu verschweigen - das könnte im ungünstigsten Falle sehr teuer werden. Leider wird es die Chancen auf Verbeamtung nicht wirklich steigern.

Grüße

Hallo,

diese Frage ist am ehesten für einen Sozialmediziner oder einen Juristen.
gruß greenlander

Hallo,…
also ich hab hier nun doch mal ne Frage und hoffe auf Antwort…
Wie ist das… bei einer Verbeamtung wurde bei der Untersuchung MS verschwiegen. Nun ist man eben Pädagoge und unterrichtet auf einer Berufsschule.
So wie ich gelesen hab, kann das den Beamtenstatus kosten ?!
Das heist, wenn nun jemand einfach mal einen Brief ans Kultusministerium mit dem Hinweis zur Kontrolle diesbezüglich vornimmt, kann der Beamtenstatus futsch sein?

Hallo,
ich stand genau vor derselben Frage und habe auf den Rat eines Juristen hin die Erkrankung gegenüber dem Amtsarzt bekannt gegeben. Nun bin ich vorerst nicht verbeamtet. Habe aber einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. D.h. aufgrund der Krankheit kann man sich bereits Prozente der Behinderung anrechnen lassen. Ich habe 30 %. Eine Gleichstellung heißt, dass ich mit einer Person mit 50 % gleichgestellt werde. So kann ich schneller eine Neuprüfung zur Eignung auf Verbeamtung erwirken und vermutlich auch verbeamtet werden, da der Gesundheitszustand nur für einen Zeitraum von 5 Jahren als nicht bedenklich eingestuft werden muss.
Und ja, kommt es raus, ist der Beamtenstatus futsch und im schlimmsten Fall, kann SChadensersatz gefordert werden.
Genaueres kann man bei der SChwerbehindertenvertretung erfragt werden. Die sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können Tipps geben. Haben mir auch sehr geholfen.
Wünsche viel Erfolg.

Zitat:
Und ja, kommt es raus, ist der Beamtenstatus futsch und im schlimmsten Fall, kann SChadensersatz gefordert werden.

hm… welche Stelle dürfte denn dies nicht erfahren ? Das Kultusministerium gesamt oder eher der Amtsarzt.

Also hat man tatsächlich ein Problem, wenn man sowas verschweigt und gemeldet wird.

Jaaa… was passiert denn da dann genau !?

Entschuldige die verspätetet Antwort.
Es ist egal welche Stelle es heraus findet. Der Amtsarzt wurde von der SChweigepflich entbunden. In solch einem Fall muss er es sogar weiter geben soweit ich weiß.
Was genau passiert kann ich auch nich beantworten, nur spekulieren. Ich weiß das Schadensersatz gefordert werden kann. Beamtenstatus wie gesagt futsch. Wenn man Pech hat für immer.
Ist man in einer Gewerkschaft, kann man sich juristischen Rat einholen. Der Anwalt hat Schweigepflicht. Vielleicht hat der Tipps oder kann sagen was genau pasieren kann.

Ja… wollte eigentlich wissen wo man dann jemand melden kann evtl. die richtige Stelle.
iss ja anderen nicht gerecht !
naja…