MSA Schulabschluss

Hallo liebe Gemeinde,ich Wohne in Brandenburg. Habe einen Durchschnitt von 2,6. In der ersten Faechergruppe habe ich eine 5 in Mathe(A-Kurs). In Deutsch und Englisch eine 3 (B- Kurse). Damit soll ich einen erweiterten Hauptschulabschluss haben und keine Fachoberschulreife?
Hat hierzu jemand Erfahrungen? Bekomme von der Schule ueberhaupt keine Unterstuetzung.

Hallo, Liebe honeyannika,
Es geht um die 10. Klasse, oder? Und bist Du an der Oberschule (A-Kurs)?
Ich hab leider nur Erfahrungen mit dem Gymnasium.

Die genauen Bestimmungen findest Du aber auf dem Bildungsserver:
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmi…

Schau da mal nach - wenn es Dir nicht reicht, melde Dich noch mal, dann frage ich bei meinen Kollegen in der Oberschule nach!
Schöne grüße,
Kawei

Hallo, honeyannika,
nochmal ich…
meine Kollegin hat geantwortet und meint:

Die Fachoberschulreife bekommt sie oder er nicht, weil er oder sie in Mathe eine 5 hat. Sie oder er braucht für die Fachoberschulereife in beiden A-Kursen mind. eine 3. Vielleicht hilft diese Erklärung sowie die Übersicht, die ich noch anhänge.

Die Übersicht konnte ich Dir auf diesem Wege leider nicht weiter leiten, sie stammt aber auch vom Bildungsserver und anscheinend gibt es noch eine speziell für die Oberschule - Du musst bei dem Link, den ich Dir geschickt habe, halt noch mal auf die homepage gehen und dann gezielt suchen.

Hoffe, es hat Dir geholfen - sorry, dass die Nachricht nicht positiver ausfällt.
Schöne Grüße,
kawei

rya

Hallo
Wie kommst Du gerade auf mich?
Welche Schulform besuchst Du? Welche Klasse besuchst Du?
Schau mal, ob Du das Brandenburger Schulgesetz findest.
Abschlüsse oder Versetzungsbestimmungen _ Dort kann man nachlesen, ob man ausgleichen kann. Habe keine genaue Ahnung, ob man mit den 3en des B-Kurses die 5 des A-Kurses ausgleichen kann?
Ich versuche das mal rauszukriegen.
Melde Dich mal morgen wieder bei mir, ob Du weiter gekommen bist. Ich schaue mal, ob ich was rausbekomme.

§ 57
Abschlüsse im integrativen System

(2) In bildungsgangübergreifenden Klassen erwirbt den erweiterten Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife, wer

1.in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder
2.bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens zwei mangelhafte Leistungen aufweist und jede mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Dabei müssen in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.
Soweit Fächer in B-Kursen unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage der gemäß § 55 Abs. 5 Satz 2 in die entsprechenden Leistungen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen.

(3) Der Ausgleich für jedes Fach der Fächergruppe I muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.

(4) In bildungsgangübergreifenden Klassen erwirbt den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife, wer

1.in mindestens zwei B-Kursen mindestens ausreichende Leistungen,

2.in A-Kursen mindestens befriedigende Leistungen und

3.in den anderen Fächern im Durchschnitt der Noten mindestens 3,0 erreicht hat. Die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt. Dabei darf keine ungenügende Leistung vorliegen.

Es darf höchstens eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder höchstens eine mangelhafte Leistung in einem B-Kurs oder in einem anderen Fach gemäß Nummer 3 auftreten, wenn diese gemäß Satz 5 ausgeglichen werden kann. Eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im B-Kurs ist durch mindestens eine gute Leistung im A-Kurs oder eine mindestens befriedigende Leistung im B-Kurs auszugleichen.

Auszug aus:
Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

Kann leider nicht weiterhelfen, da zu meiner Zeit noch nicht in A- und B-Kurse unterschieden wurde.
Auskunft gibt es bestimmt auf den Seiten des Bildungsministeriums!