Hallo!
Letzten September habe ich ueber ein deutsches Reisebuero eine Kreuzfahrt bei MSC gebucht. Die Reise waere jetzt im August. Leider kann ich die Reise nicht antreten und habe sie Mitte Mai ueber das Reisebuero storniert. MSC verlangt bei Absage der Reise 30 Tage vor Reisebeginn von meiner Seite eine Gebuehr von 20% - was in meinem Fall um die 600 EUR sind. In den AGB von MSC steht jedoch folgender Satz: „5.6. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MSC nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.“ MSC ist durch meinen Reiseruecktritt wirklich kein Schaden entstanden da ich im September einen Fruehbucherrabatt hatte (die Preise sind seitdem enorm gestiegen) und die Reise ist mittlerweile komplett ausgebucht. Ich habe mein Reisebuero auf diesen Artikel in den AGB hingewiesen, dieses hat wiederum MSC kontaktiert und das ist die Antwort: „Nach Überprüfung Ihres Anliegens müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir auf die Stornokosten lt. AGB?s bestehen müssen. Die Buchung besteht seit dem 29.09.2012.“ In den AGB steht aber nichts von Fristen deswegen kann ich die Begruendung nicht wirklich nachvollziehen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich noch irgendwelchen Anspruch auf die 600 EUR (oder zumindest einen Teil davon) habe.
Ich wuerde mich wirklich sehr sehr freuen wenn mir jemand helfen koennte!
Vielen herzlichen Dank und liebe Gruesse,
Leviathan1986