Huhu!
Ich suche händerringend irgendetwas, woraus hervorgeht, inwieweit der Arbeitgeber nach § 16 MSchG die Schwangere freizustellen hat!
Klar ist, dass der AG die Schwangere freizustellen hat.
Unklar ist: Im speziellen Fall hat die Frau einen Termin um 16 Uhr, möchte aber schon um 14 Uhr gehen, da sie sich vorher noch duschen möchte! Weg zum Arzt: ca. 30 km!
Ich habe schon mal beim BAG gesucht - dort aber nichts gefunden!
Hat von Euch vielleicht jemand ein Urteil oder eine andere Quelle?
Liebe Grüße
Guido
