Hallo,
Hallo,
es wäre interessant zu wissen:
Eine Medizinische technische Agestellte (MTA) hat schon seit
14 Jahren einen „Freien Tarifvertrag“.
Was soll das sein ? Ist damit etwa der Arbeitsvertrag gemeint ?
Muss nicht jede MTA
nach dem gesetzlichen Tarif bezahlt werden?
Es gibt keinen „gesetzlichen“ Tarif. Tarifverträge werden zwischen den Tarifvertragsparteien Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ausgehandelt und gelten grundsätzlich nur für deren Mitglieder. Eine Anwendung (volle oder teilweise Geltung eines Tarifvertrages) kann auch in einem Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Tarifverträge können lediglich für allgemeinverbindlich erklärt werden, dann gelten sie auch über die Tarifpartner hinaus. :Wenn nach Tarif bezahlt wird, muss der Arbeitgeber
Tariferhöhungen automatisch mit machen?
Grundsätzlich ja.
Gibt es auch je nach Betriebszugehörigkeit mehr Lohn? Oder
nach zusätzlichen Qualifikationen mehr?
Kommt darauf an, ob der Tarifvertrag derartige Regelungen (sog. „Stufensteigerungen“ oder „Eingruppierungsmerkmale“) enthält.
Und kann das 13. Monatsgehalt einfach aus betrieblichen
Gründen gestrichen werden, wenn es ca. 8 - 10 Jahre immer
regelmäßig gezahlt wurde?
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, ob eine sog. „betriebliche Übung“ geltend gemacht werden kann.
Denn das Weihnachtsgeld ist wiederum ja eine Art „freiwillige
Zahlung“, die man machen kann, oder nicht, oder?
Es kommt auf den Einzelfall an oder aber daruaf, ob ein einem geltenden Tarifvertrag eine derartige Zahlung vorgesehen ist.
Und wenn ein sich der Arzt bzw. Praxisinhaber wechselt,
braucht man dann auch einen neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen
Chef?
Grundsätzlich nein, da in der Regel bei einer Praxisübergabe § 613a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
anwendbar sein dürfte
bzw. wo kann
man sich genau mit diesen Fragen am besten hinwenden?
Beitragszahlende Mitglieder können all diese Fragen an ihre Gewerkschaft richten.
Vielen Dank!!
&Tschüß