MTV + Tarifvertrag Einzelhandel in BW

Hallo,

ich suche schon seit einiger Zeit den aktuellen Tarifvertrag und den dazugehörigen Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg, da ich mich in einem neuen Umfeld bewerbe und dort diese beiden TV gelten. Ich bin auch auf einige Links gestossen, leider sind diese Seiten aber nicht mehr gültig.

Hat denn jemand einen Tipp?

Danke Ute

Hallo Ute,

die helfen Dir nicht weiter, da beide von den AG gekündigt wurden und z. Zt. tarifloser Zustand ist. Deshalb gibt es ja auch in Ba-Wü seit Wochen immer mal wieder Streiks im Einzelhandel.

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ute,

die helfen Dir nicht weiter, da beide von den AG gekündigt
wurden und z. Zt. tarifloser Zustand ist. Deshalb gibt es ja
auch in Ba-Wü seit Wochen immer mal wieder Streiks im
Einzelhandel.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ja ich weiss, es ist nur so, dass ich ein Vorstellungsgespräch hatte
und mein „vielleicht zukünftiger“ Arbeitgeber meinte beim Urlaub, der Anspruch richtet sich nach den gültigen MTV. Nun ist es so, dass wir im Juni 2008 schon Urlaub gebucht haben. Bei meinem jetztigen Arbeitgeber ist es so, dass er unter 6 Monaten generell keinen Urlaub gibt, beim evtl. neuen ist es so, dass er sich da nach den MTV richten will. Deshalb wären eigentlich auch die alten in Ordnung, ich denke daran wird sich allzuviel nicht ändern. Gehaltsmäßig haben wir uns eigentlich geeinigt. Was ich mir vorstelle entspricht auch seiner Vorstellung.

In einem alten Text habe ich was von Urlaubsanspruch nach 3 Monaten der Betriebszugehörigkeit gelesen und wollte nun wissen ob das gilt.

Gruß Ute

Sorry, Ute,

aber ich halte dein Vorgehen für falsch. Ich hätte an Deiner Stelle beim Vorstellungsgespräch das Problem offensiv und direkt angesprochen, statt von vorneherein auf irgendeinen evtl. existierenden Rechtsanspruch zu hoffen.
Selbst wenn der Anspruch nach 3 Monaten besteht, heißt das noch lange nicht, daß du den Urlaub auch zur gewünschten Zeit zwingend bekommen mußt. Es können ja auch noch andere ältere bzw. dringlichere Ansprüche anderer MA zu der von Dir gewünschten Zeit bestehen.

&Tschüß

Wolfgang

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Sorry, Ute,

aber ich halte dein Vorgehen für falsch. Ich hätte an Deiner
Stelle beim Vorstellungsgespräch das Problem offensiv und
direkt angesprochen, statt von vorneherein auf irgendeinen
evtl. existierenden Rechtsanspruch zu hoffen.
Selbst wenn der Anspruch nach 3 Monaten besteht, heißt das
noch lange nicht, daß du den Urlaub auch zur gewünschten Zeit
zwingend bekommen mußt. Es können ja auch noch andere ältere
bzw. dringlichere Ansprüche anderer MA zu der von Dir
gewünschten Zeit bestehen.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Also, ich habe den Urlaub beim Vorstellungsgespräch angesprochen. Da mein evtl. zukünfigter Chef mich in Urlaubszeiten generell vertreten würde hat er daraufhin gesagt, von seiner Seite aus spricht nichts gegen den Juni ( da er selber nicht weg ist in der Zeit) aber generell richtet sich der Anspruch nach den tariflichen Vorgaben. Und eben diese wollte ich wissen.

Na ja, ich werde es früh genug erfahren.

Ute