hallo ihr lieben,
mein wusel und ich fahren in kur, die freude ist groß, der streß für die vorbereitungen noch größer 
heute hab ich mich dann gefragt was ich meinem arbeitgeber vorlegen muss… ne au? bescheinigung vom kurheim?
anfrage bei der bkk ergab: ‚hmmm, so genau weiß ich das auch nicht…probieren sie’s doch mal mit dem Anschreiben des kurheims‘
wißt ihr was ich vorlegen muss?
viele dank schon mal
juli
Hallo Juli,
also meine Frau machte die Kur letztes Jahr. An eine AU kann ich mich nicht erinnern. Man ist ja auch nicht arbeitsunfähig sondern macht eine Kur. Ich würde mir von der Krankenkasse eine Bestätigung für die Dauer der Kur geben lassen und diese den Arbeitgeber aushändigen. Bist Du denn momentan berufstätig?
Gruß
Michael
hallo michael,
danke für die antwort!
ja, ich bin berufstätig, brauche also die bescheinigung unbedingt.
bei der kasse hatte ich schon angerufen nur leider wusste die dame überhaupt nicht was ich vorlegen muss und meine chefin ist z.Z. im urlaub, die kann ich auch nicht fragen 
Hallo Juli,
wenn Du berufstätig bist brauchst Du natürlich irgendeinen Wisch. Ich hatte völlig vergessen das meine Frau nichts vorlegen musste, da Sie ja im Erziehungsurlaub war. Noch einmal bei der Krankenkasse anrufen und versuchen einen anderen Sachbearbeiter dran zu kriegen.
Schönes WE
Michael
Hallo,
ich würde auch mal den AG fragen was er haben möchte - die Personal/Lohnbuchhaltung sollte das wissen.
Viele Grüße
ja, auch da hab ich’s schon probiert und keinen erreicht 
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