folgende Situation : B hat aus dem stehenden Auto eine Tüte von McD… geschmießen. Ein Anwohner A hat dies gesehen und sich erst lautstark darüber aufgereget und dann das Autokennzeichen notiert.
Was passiert, wenn der Anwohner A zur Polizei/Ordnungsamt geht?
Werden die überhaupt tätig bei so was? Über das Kennzeichen kann ja nur der Halter ermittelt werden, der aber nicht zwangläufig der Täter sein muss?
Reicht die Aussage des Anwohners, oder würde die Polizei/Ordnungsamt überhaupt erst garnichts unternhemen, da sowieso Ausage gegen Aussage steht?
folgende Situation : B hat aus dem stehenden Auto eine Tüte
von McD… geschmießen.
Sauerei.
Ein Anwohner A hat dies gesehen und
sich erst lautstark darüber aufgereget und dann das
Autokennzeichen notiert.
finde ich gut.
Was passiert, wenn der Anwohner A zur Polizei/Ordnungsamt
geht?
Dann wird sicher ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Müllentsorgung eingeleitet.
Werden die überhaupt tätig bei so was?
„Bei so was“??? wenn jeder seinen Müll so entsorgen würde, sähe es bei uns ziemlich dreckig aus.
Über das Kennzeichen kann ja nur der Halter ermittelt werden, der aber
nicht zwangläufig der Täter sein muss?
Das ist der Knackpunkt. Aber vielleicht kann der Zeuge den Täter näher beschreiben.
Reicht die Aussage des Anwohners, oder würde die
Polizei/Ordnungsamt überhaupt erst garnichts unternhemen, da
sowieso Ausage gegen Aussage steht?
Das wird sicher etwas unternommen. Aussage gegen Aussage heißt zunächst gar nichts. Der Richter urteilt in der evtl. stattfindenden HV nicht nach Aussagenmenge, sondern nach seiner Überzeugung.
Was für eine Strafe hätte der Täter zu erwarten?
Das ist Landesrecht, die Bußgeldspanne geht aber meist bis 50.000 €.
Wäre es nicht einfacher gewesen, den Müll einfach in einen Mülleimer bei McD zu werfen?
Über das Kennzeichen kann ja nur der Halter ermittelt werden, der aber
nicht zwangläufig der Täter sein muss?
Das ist der Knackpunkt. Aber vielleicht kann der Zeuge den
Täter näher beschreiben.
Auf McDo-Papiertüten findet man gemeinhin Fingerabdrücke, fettige noch dazu. Aufklärung also sicher zu 100 % möglich . Ob man bei einer OWi zu Mitteln der KTU greift, ist allerdings fraglich.
Reicht die Aussage des Anwohners, oder würde die
Polizei/Ordnungsamt überhaupt erst garnichts unternhemen, da
sowieso Ausage gegen Aussage steht?
Steht nicht, s.o.
Das wird sicher etwas unternommen. Aussage gegen Aussage heißt
zunächst gar nichts. Der Richter urteilt in der evtl.
stattfindenden HV nicht nach Aussagenmenge, sondern nach
seiner Überzeugung.
Zur HV kommt es ja, wenn einem Bußgeldbescheid widersprochen und daraufhin ein Strafverfahren eröffnet wird. Dann kommt es spätestens auch zur KTU.
Zur HV kommt es ja, wenn einem Bußgeldbescheid widersprochen
und daraufhin ein Strafverfahren eröffnet wird. Dann kommt es
spätestens auch zur KTU.
da enttäuscht du mich aber… wie sollte nach einem Widerspruch im Bußgeldverfahren ein Strafverfahren eingeleitet werden? Das Bußgeldverfahren bleibt weiter bestehen, es wird nur durch den Richter entschieden (es sei denn, dass weitere Fakten hinzukommen, die den Verdacht einer Straftat begründen, aber dann wird wieder ganz von vorne begonnen).
doch kenne ich einen Fall , das eine Bierflasche aus dem Schiebedach geworfen wurde und dem nachfolgenden Fahrzeug in die Windschutzscheibe flog.
Scheibe natürlich kaputt .
Der beschädigte Pkw war mit 3 Insassen besetzt , die einen riesen Schreck bekamen und der Beifahrer notierte sich geistesgegenwärtig das Kfz Kennzeichen und den Fahrzeugtype .
und der Geschädigte zeigte den Fahrzeughalter an
nach x schriftlichen Zeugenanhörungen wurde das Verfahren eingestellt und die Kasko des Geschädigten zahlte die neue Scheibe .
Ein Freibrief für alle Umweltrüpel…
Toni
der vor rund einem Jahr hier in das Board ein Thead aufgemacht hatte , weil ihm auf der Autobahn mutwillig ein Hammer von einem überholenden Fahrzeug in die Windschutzscheibe geworfen wurde , der Hammer landete auf dem Beifahrersitz .
auch das wurde eingestellt und selber bezahlt .
doch kenne ich einen Fall , das eine Bierflasche aus dem
Schiebedach geworfen wurde und dem nachfolgenden Fahrzeug in
die Windschutzscheibe flog.
Scheibe natürlich kaputt .
Der beschädigte Pkw war mit 3 Insassen besetzt , die einen
riesen Schreck bekamen und der Beifahrer notierte sich
geistesgegenwärtig das Kfz Kennzeichen und den Fahrzeugtype .
und der Geschädigte zeigte den Fahrzeughalter an
nach x schriftlichen Zeugenanhörungen wurde das Verfahren
eingestellt und die Kasko des Geschädigten zahlte die neue
Scheibe .
Verfahren eingestellt - verstehe ich nicht. Daß es auch Tote geben kann, wenn man Gegenstände auf Autos wirft, ist Tatsache. Ist das dann nicht schon versuchte Körperverletzung zusätzlich zur illegalen Abfallentsorgung?
der vor rund einem Jahr hier in das Board ein Thead aufgemacht
hatte , weil ihm auf der Autobahn mutwillig ein Hammer von
einem überholenden Fahrzeug in die Windschutzscheibe geworfen
wurde , der Hammer landete auf dem Beifahrersitz .
auch das wurde eingestellt und selber bezahlt .
Ach? Das auch noch? Mit Absicht, und dem Täter wurde nicht mal der Führerschein entzogen - wenn er einen gehabt hat? An diesem Punkt verstehe ich unsere Gerichtsbarkeit nicht. Die Gesetze dürften an dieser Stelle doch ausreichen.
Daß es auch Tote geben kann, wenn man Gegenstände auf Autos wirft, ist
Tatsache. Ist das dann nicht schon versuchte Körperverletzung
zusätzlich zur illegalen Abfallentsorgung?
wenn man den Versuch einer fahrlässigen Körperverletzung unter Strafe stellen würde - ja. Aber da der Tatbestand der Fahrlässigkeit gerade auf das Nichtwollen des Erfolges beruht (sonst wäre es ja keine Fahrlässigkeit) ist ein Versuch gar nicht möglich.
Ach? Das auch noch? Mit Absicht, und dem Täter wurde nicht mal
der Führerschein entzogen - wenn er einen gehabt hat? An
diesem Punkt verstehe ich unsere Gerichtsbarkeit nicht. Die
Gesetze dürften an dieser Stelle doch ausreichen.
In solchem Fall wird unsere Justiz sehr wohl tätig und versucht, den Täter zu ermitteln und zu bestrafen. ABER: Man muss ihn ersteinmal zweifelsfrei haben. Eine Einstellung eines Verfahrens kann alles Mögliche bedeuten, es muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass man den Täter kennt und laufen lässt.
Dann wird sicher ein Bußgeldverfahren wegen illegaler
Müllentsorgung eingeleitet.
Die öffentlichen Haushalte wären saniert, wenn jede illegale Kleinabfallentsorgung mit 50 Euro belegt werden würde.
„Bei so was“??? wenn jeder seinen Müll so entsorgen würde,
sähe es bei uns ziemlich dreckig aus.
Tut es doch. Man schaue vor einer beliebigen Ampelkreuzung mal nach links auf den Boden. Ich behaupte: Fast jeder Raucher schmeißt inzwischen seine Kippen aus dem Fenster. Abgesehen von der Unverschämtheit, die sich diese Sch… rausnehmen, ist das sicher genauso verboten wie bei allen anderen Abfällen. In meiner Führerscheinausbildung hab ich das zumindest gelernt und die ist schon über 20 Jahre her.
Also mir würden da schon passende Strafen einfallen:
Vier Wochen Fahrverbot, einen Tag lang Kippen aufsammeln…
In diesem Fall kann man ruhig mal schauen wie es die Amerikaner machen.
Was für eine Strafe hätte der Täter zu erwarten?
Das ist Landesrecht, die Bußgeldspanne geht aber meist bis
50.000 €.
Was aber wohl - siehe die beiden von dir angesprochenen Fälle - nichts nützt, wenn die Spanne bei null beginnt und der Rahmen in diese Richtung voll ausgeschöpft wird.
wenn man den Versuch einer fahrlässigen Körperverletzung unter
Strafe stellen würde - ja. Aber da der Tatbestand der
Fahrlässigkeit gerade auf das Nichtwollen des Erfolges beruht
(sonst wäre es ja keine Fahrlässigkeit) ist ein Versuch gar
nicht möglich.
Ich ging davon aus, daß ein Gegenstand absichtlich auf ein Auto geworfen wurde. Das ist nicht versuchte Körperverletzung, sondern nur Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung?
In solchem Fall wird unsere Justiz sehr wohl tätig und
versucht, den Täter zu ermitteln und zu bestrafen.
Danke, das beruhigt schon sehr.
ABER: Man
muss ihn ersteinmal zweifelsfrei haben. Eine Einstellung eines
Verfahrens kann alles Mögliche bedeuten, es muss nicht
zwangsläufig bedeuten, dass man den Täter kennt und laufen
lässt.
Danke. Kann gut sein, daß man sich eine Meinung in die falsche Richtung bildet, wenn man zu wenig vom Sachverhalt kennt.
Ich ging davon aus, daß ein Gegenstand absichtlich auf ein
Auto geworfen wurde. Das ist nicht versuchte Körperverletzung,
sondern nur Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung?
So ist es. Würde der Gegenstand aber nicht zur Abfallentsorgung, sondern mit der Absicht, einen anderen zu verletzen, aus dem fahrenden Auto geworfen, dann könnte man das - wenn niemand verletzt wird - als Versuch der KV werten.
Würde der Täter aber den Gegenstand, wissend, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit jemand verletzen kann und er dieses Risiko bewusst in Kauf nimmt, auf ein anderes Auto werfen, könnte man von bedingtem Vorsatz reden (der Täter will zwar nicht den Erfolg, er nimmt ihn aber billigend in Kauf). Aber das dürfte nur bei sehr wenigen Fällen einer derartigen „Abfallentsorgung“ zutreffen.