liebe Experten, dieser Zeitungsartikel lässt uns keine Ruhe:
„Diebstahl von Lebensmitteln aus Abfallcontainern:
Die Polizei erhielt telefonischen Hinweis, dass sich mehrere Personen mit Taschenlampen am Hintereingang eines Supermarkts zu schaffen machten.Vor Ort wurden zwei Personen festgestellt, die aus Abfalltonnen des Supermarkts Lebensmittel entnommen und in ihrem Pkw verstaut hatten. Dabei handelte es sich um Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. Es folgte eine Anzeige wegen Diebstahls.“-
Wir haben jetzt hier wegen der Diebstahl-Anzeige schon die dollsten Vermutungen angestellt („Eigentum“ an Müll geht von Supermarkt auf die Müllabfuhr über, die man somit um „ihren“ Müll beklaut hat ?!u.ä.)
Warum ist das Mitnehmen von Müll aus „rechtlicher“ Sicht Diebstahl?!
Bitte macht uns schlauer…
Warum ist das Mitnehmen von Müll aus „rechtlicher“ Sicht
Diebstahl?!
Hallo,
eine Vermutung:
laut Abfallsatzung (diese müsste man kennen) geht das Eigentum erst mit der Bereitstellung an einem bestimmten Ort (z.B. an die Straße stellen) an die entsorgungspflichtige Körperschaft über.
Grüße
Ulf
der Müll war noch nicht zur Abfuhr bereitgestellt, er befand sich noch im Gewahrsam des Supermarktes. Und wenn man einem anderen eine Sache wegnimmt und die sich zuzueigenen, ist das halt Diebstahl.
Mein Müll gehört mir, bis ich ihn der Müllabfuhr gebe. Dann gehört er der Müllabfuhr. Die verbrennt ihn in meinem Auftrag.
Herrenloses Strandgut ist mein Müll dabei nicht.
Du darfst aber den Rauch aus dem Verbrennungskraftwerk ungestraft genießen. Strenggenommen müßte ich Dir verbieten können, den Rauch aus genau meinem Müll einzuatmen. Das entfällt wegen geht nicht.
Nach meiner eigenen Rechtsauffassung dürfte hier regelmäßig kein Diebstahl gegeben sein. Der setzt nämlich unter anderem voraus, dass
die Sache fremd ist und
der Täter vorsätzlich gehandelt hat, wobei der Vorsatz unter anderem voraussetzt, dass der Täter um die Fremdheit der Sache weiß.
Bei Rechtsbegriffen wie „Fremdheit“ reicht es nicht, wenn der Täter alle objektiven Umstände kennt, die bei rechtlich komplizierter Würdigung zur Fremdheit führen. Er muss darüber hinaus in laienhafter Wertung die Fremdheit erkannt haben. Und beim Müll dürfte das regelmäßig nicht der Fall sein, weil der Gedanke der Herrenlosigkeit ja durchaus nahe liegt, wenn man kein Jurist ist.
also lagen wir Laien von den Vermutungen her gar nicht mal sooo sehr daneben ? Dann geht es hier also „rechtlich“ (platt gesagt) eher nur darum, dass es sich um eine „Sache“ handelt, die A noch gehört und die er B auch nicht irgendwie offiziell als Geschenk o.s. übergeben hat, und wo er auch nicht drangeschrieben hat: „Hier darf sich jeder etwas mitnehmen“ o.s. …und weil diese „Sache“ sich immer noch auf dem Grund u.Boden von A befand, gilt das Wegnehmen dann als Diebstahl…und dabei ist es aus rechtlicher Sicht irrelevant,dass es sich bei dieser „Sache“ lediglich um Abfall handelte…Habe ich das von der Richtung her so richtig verstanden ?
Ich habe nochmal etwas nachgegoogelt wegen dieses Artikels. Interessant fand ich, dass der Supermarkt selber überhaupt keine Anzeige erstattet hat und für sie die Sache erledigt war ,weil es eben nur Müll war - aber die (wohl von Anwohnern herbeigerufenen) Polizisten haben trotzdem von Amts wegen eine Strafanzeige eingeleitet.
Sachen gibt’s…
Auf jeden Fall allen vielen Dank für Eure Einschätzungen und Meinungen !