Müll nicht als Nebenkosten im Mietvertrag

Hallo,

angenommen in einem Mietvertrag sind die Müllgebühren nicht als Nebenkosten aufgeführt. Trotzdem bezahlte der Mieter 15 Jahre lang die anteiligen Müllgebühren.

Bisher wurden diese durch die Parteien im Haus geteilt. Es gab nie Probleme, da der Müllverbrauch extrem gering war (3 Familien 80L 14-tägige Leerung)

Nun beschwert sich eine Einzelperson. Müllgefäß reicht nicht mehr immer aus, obwohl nur noch insgesamt 5 statt 10 Personen im Hause sind.
Nun wurde der Müll plötzlich und ohne Ankündigung nach Personen aufgeteilt. Dies bedeutet für einen Haushalt enorme Mehrkosten, obwohl kaum Müll produziert wird.

Könnte sich betreffender Mieter auf Grund seines Mitevertrages nun aus dem Müll „ausklinken“, obewohl er so lange „freiwillig“ mitbezahlte?
Es gibt die Möglichkeit über Müllsäcke der Stadt den Müll zu entsorgen, was den Mieter wesentlich billiger kommen würde.

TM

Hallo That’s me,

angenommen in einem Mietvertrag sind die Müllgebühren nicht
als Nebenkosten aufgeführt. Trotzdem bezahlte der Mieter 15
Jahre lang die anteiligen Müllgebühren.

dadurch kann man davon ausgehen, dass konkludent die Umlage der Müllgebühren zugestimmt wurde.

Nun wurde der Müll plötzlich und ohne Ankündigung nach
Personen aufgeteilt.

Der Vermieter ist berechtigt nach §556a Abs.2 den Umlageschlüssel zu ändern. Allerdings muß er dies vor dem Abrechnungszeitraum seinen Mietern in Textform mitteilen und er muß schlüssig erklären können, dass der neue Berechnungsmaßstab eher dem „Verbrauch“ entspricht. Eine Umlageschlüsseländerung von „Wohneinheit“ in „Personen x Tage“ sehe ich hier als unkritisch. Jedoch darf er nicht ohne Ankündigung - wie hier geschehen - ändern.

Dies bedeutet für einen Haushalt enorme
Mehrkosten, obwohl kaum Müll produziert wird.

Da eine Betriebskostenabrechnung in der Regel immer jemanden bevorzugt oder benachteiligt, es aber dem Vermieter nicht zugemutet wird einen extrem großen Aufwand zu betreiben um eine wirklich „gerechte“ Nebenkostenabrechnung zu erstellen, hat er großen Ermessensspielraum.

Könnte sich betreffender Mieter auf Grund seines Mitevertrages
nun aus dem Müll „ausklinken“, obewohl er so lange
„freiwillig“ mitbezahlte?

Nein.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

danke!

Könnte sich betreffender Mieter auf Grund seines Mitevertrages
nun aus dem Müll „ausklinken“, obewohl er so lange
„freiwillig“ mitbezahlte?

Wegen der Konkludenz, nehme ich an.

Wie wäre es im Falle eines Eigentümerwechsels?
Ich nehme an dieser könnte sich dann auch darauf berufen, dass die letzten J. die Müllgebühren bezahlt wurden.

Kleine Zusatzfrage gestattet? Alles wurde bisher immer durch Haushalte geteilt.
Wäre eine Änderung des Verteilerschlüssels auch erlaubt in Bezug auf Hausstrom (Treppenbeleuchtung) nach Personen.
Versicherungen und Grundsteuer nach qm?

Danke vorab TM

Hallo,
das mit dem konkludenten Verhalten sehe ich anders, rückwirkend wird man aber kaum noch was machen können. Die Nebenkostenabrechnung von einem Experten durchsehen zu lassen, kann sich durchaus lohnen.

Bisher wurden diese durch die Parteien im Haus geteilt. Es gab
nie Probleme, da der Müllverbrauch extrem gering war (3
Familien 80L 14-tägige Leerung)

Es gibt die Möglichkeit über Müllsäcke der Stadt den Müll zu
entsorgen, was den Mieter wesentlich billiger kommen würde.

Da müste man einen Blick in die kommunale Abfallsatzung werfen, normalerweise steht da drin, daß für jeden Haushalt (so steht das da meist drin - also egal, ob eine oder fünf Personen im Haushalt) ein gewisses Volumen vorgehalten und bezahlt werden muß - egal, ob man das braucht oder nicht. Ich bin nicht der Urteilssucher, aber das wurde meines Wissens auch von den Gerichten so bestätigt. Das hat mit der Umlage aber nichts zu tun - was nicht im Mietvertrag steht, kann nun mal nicht umgelegt werden.
Lange Rede kurzer Sinn - 80l für drei Haushalte kommen mir zu wenig vor. Da könnte es sein, daß die Stadt/Gemeinde irgendwann feststellt, daß da jemand nicht ordnungsgemäß angemeldet hat (das ist aber Aufgabe des Eigentümers) und entsprechend vorgehen.

Cu Rene

Hallo René,

das mit dem konkludenten Verhalten sehe ich anders,
rückwirkend wird man aber kaum noch was machen können.

hierzu auch etwas lesenswertes:

http://www.anwalt-mietrecht.de/urteile-mietrecht/kon…

Gruß

Joschi

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Hallo That’s me,

Könnte sich betreffender Mieter auf Grund seines Mitevertrages
nun aus dem Müll „ausklinken“, obewohl er so lange
„freiwillig“ mitbezahlte?

Wegen der Konkludenz, nehme ich an.

Ja.

Wie wäre es im Falle eines Eigentümerwechsels?
Ich nehme an dieser könnte sich dann auch darauf berufen, dass
die letzten J. die Müllgebühren bezahlt wurden.

Richtig, da der neue Eigentümer vollumfanglich in die Rechte & Pflichten des alten Mietvertrages und dessen Nachträge eintritt (§566 Abs.1 BGB).

Kleine Zusatzfrage gestattet? Alles wurde bisher immer durch
Haushalte geteilt.
Wäre eine Änderung des Verteilerschlüssels auch erlaubt in
Bezug auf Hausstrom (Treppenbeleuchtung) nach Personen.
Versicherungen und Grundsteuer nach qm?

Sehe ich (soweit sie denn auf welche Weise auch immer vereinbart wurden) auch so. Aber wie gesagt muß der Vermieter vor Beginn des Abrechnungszeitraumes seine Mieter in Textform in Kenntnis setzen.

Gruß

Joschi

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Hallo,

Lange Rede kurzer Sinn - 80l für drei Haushalte kommen mir zu
wenig vor. Da könnte es sein, daß die Stadt/Gemeinde
irgendwann feststellt, daß da jemand nicht ordnungsgemäß
angemeldet hat (das ist aber Aufgabe des Eigentümers) und
entsprechend vorgehen.

Danke für diesen Hinweis!
Probleme seitens der Gemeinde gab es in diesem Fallbeispiel bisher nicht. Die fiktiven Familien waren wohl in der Tat wahre Müllspargenies. 14-tägige Leerung bei nur 80 L für 10 Persoenen sind sicher nur schwer zu toppen :wink:
Um so mehr wundert es jetzt, dass ausgerechnet die „neue“ Person wegen der der Müllbehälter nicht mehr reicht, sich benachteiligt fühlt, obwohl sie objektiv vom Müllverbrauch bevorzugt ist.

TM