hallo zusammen, dies habe ich hier aus einem Forum geklaut und wollte eine weiterführende Frage stellen.
„ja, dieses Recht hat er. Der Mieter hat mit Übergabe der Schlüssel - sofern nichts anderes vereinbart ist - auch den Müll zu entfernen…hat der Vermieter den bisherigen Mieter aufgefordert, den Müll zu entsorgen und ihm mitgeteilt, dass er den Müll auf Kosten des Mieters entfernen lässt, wenn dieser selbst mit der Entsorgung in Verzug gerät und der Mieter entfernt den Müll.“
Ich gehe mal davon aus auch wenn diese oben besagt Aussage nicht mit Paragraphen unterlegt ist und eher frei geschrieben ist, entspricht das etwa dem geltendem Recht.
nun meine Frage: mal angenommen dieser Mieter wäre kein Mieter und würde einfach eine Zeit bei mir untergekommen sein, ist nun weggezogen und hat einen erhebliche Menge an Müll, Kleidern und Wertgegenständen, und ein Abholen ist in nächster Zeit nicht in Sicht.
Wann hätte ich das recht dazu die Sachen zu beseitigen?
Gibts sowas wie eine Frist oder hat der Einsielder mit dem Ausziehen aus der Wohung seine Frist vertan? es ist kein Vertrag etc vorhanden.
und die Aussage oben im Text ist auf „Müll“ bezogen, wie ist die Definition von Müll? bzw kann ich alles entsorgen, oder wenn da „Wertsachen“ dabei wären dürfte ich dies hier nicht tun?
danke schonmal im vorraus für die hoffentlich aussagelräftigen Antworten.
p.s. hoffe ich habe alle wichtigen details genannt 
MfG Edward