Hallo
Ich besitze in einer Tiefgarage 8 Stellplätze aber keine Wohnung.Auf der Hausgeldabrechnung werden 137,76 € für Müllgebühren und 121,04 € für den Kabelgebühren abgezogen obwohl die Tiefgarage über keinen Kabelanschluß verfügt.Ferner bezahle ich 768,56 € für die Rücklagen Ist das rechtens und kann man sich dagegen wehren?
wenn Mülleimer in der Tiefgarage stehen und regelmäßig ensorgt werden, dann kann das schon stimmen.
Jedoch muss in der Betriebskostenabrechnung ersichtlich sein, mit welchem Schlüssel die Umlage erfolgt.
Kabelgebühren sind demnach falsch berechnet worden, es sei denn, im Eigentümerverwaltungsvertrag steht beschrieben, dass auch nur bei Tiefgaragenplätzen Kabelgebühren anfallen.
Die Bildung der Rücklagen werden in der Eigentümerversammlung jährlich festgelegt. Haben Sie teilgenommen an dieser Versammlung? Falls nicht dann lassen Sie sich das Protokoll zeigen, was Sie eigentlich zugeschickt bekommen müßten. Dort muss aufgeführt sein, wie hoch die Rücklage per Ende der Abrechnungsperiode ist, welche Anteile Sie haben und in welcher Höhe neue Rücklagen gebildet werden.
Am Besten mit der Verwaltung des Eigentums reden.
Beste Grüße
Kocki
Hallo für die Nebenkostenabrechnung ist der Mietvertrag oder der Eigentümervertrag grundlage. Für die Tiefgaragenstellplätze können eigentlich nur die Kostenarten Grundsteuer, Strom, Brandschutz und Reinigung anfallen.
Da sollten Sie auf alle Fälle in Widerspruch gehen,
Bei Eigentum wird immer eine Rücklage für Instandhaltungsmaßnahmen gebildet, egal ob für Wohnungen oder Stellplätze.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team
alles hängt davon ab, was durch die Hausbesitzergemeinschaft, zu der Sie ja auch gehören, vereinbart wurde.
Meine Empfehlung: Dringend bei der nächsten Sitzung klären und mit dem Verwalter sprechen.
Das ist völlig absurd!