Müll verschiedener Art auf dem Grundstück

Hallo,

was kann man gegen einen Nachbarn (Arzt) unternehmen, dessen Arzthelferinnen/Reinemachefrau nicht in der Lage sind, den ärztlichen Abfall (auch Spritzen/Einwegkanülen, Papierhandtücher, blutige Wattepads usw.) ordnungsgemäß in die Abfalltonne zu befördern?

Kurz zur Erläuterung:
Arztpraxis befindet sich im 1. Stock, dessen Abfalltonne und Papiertonne stehen auf dem Balkon, welcher sich über einem Grundstück/Garten eines Mieters befindet.

Beim ausleeren der Abfalleimer der Arztpraxis fällt somit wöchentlich der oben genannte Müll daneben und ins Grundstück/Garten des Mieters herab.

Bereits drei Mal (schriftlich) wurde der Arzt vom Mieter selbst darum gebeten, bitte seine Helferinnen/Reinigungskraft darauf aufmerksam zu machen, dass diese darauf zu achten hätten, den Müll ordentlich in die Tonnen zu bringen.

Leider ergebnislos.

Nachdem sich der Mieter nicht mehr zu helfen wusste, wandte sich dieser an den Vermieter, um die Sache zu regeln.

Auch hier konnte man nach mehrmaligen Ermahnungen des Vermieters kein positives Ergebnis feststellen.

Dem Mieter reicht es jetzt ganz einfach, da er auch ein kleines Kind hat und für dieses ein riesiger Spaß ist, die Sachen untersuchen zu wollen, welches es findet, was ja nicht ungefährlich ist in diesem Fall.

Zu welchen Maßnahmen kann der Mieter nun greifen?
Kann der Mieter dem Vermieter mit Mietminderung drohen? Wäre eine Mietminderung hier im allgemeinen berechtigt?

Für Ratschläge ist man sehr dankbar.

Vielen Dank,

liebe Grüße,

Sternenhimmel

Hi, Beweise sichern, dem Ordnungsamt den Fall schildern, sich von d. Polizei beraten lassen u. dann gegbenenfalls Anzeige ertatten.
MfG ramses90

Hallo,
eine Eskalationsstufe nach der anderen.
Arzt informieren, muendlich und dann per Brief, Unrat vor der Arzt-Tuer auslegen…
Darf eine Muelltonne eigentlich auf einem Balkon stehen?
Gruss Helmut

Ärztekammer infomieren
owt

Nee, Gesundheitsamt (dort wird Register der Gesundheitsbetriebe geführt und Gefahren für die Gesundheit anderer dadurch verwaltet)und ggf. Ordnungsamt (die sind für rumfliegenden Müll zuständig, insbes. die GEwerbeaufsicht, aber wegen der Besonderheit des Mülls eigentlich auch nicht und wegen der freiberuflichkeit des Arztes eigentlich auch als GEwerbeaufsicht nicht).
Also GEsundheitsamt.
Gruß Susanne

Hallo,

alles okay was Du schreibst.

Es geht aber um einen Verstoß gegen standesrechtliche Grundsätze. Hierzu gehört unter anderem die ordnungsgemäße Enstorgung von medizinsichen Abfällen.

Christian