Hallo,
im Mietvertrag ist kein Verteilerschlüssel vereinbart. Sieben Jahre lang wird nach Personenzahl verschlüsselt. Plötzlich ändert der Vermieter rückwirkend für die letzten 12 Monate sowie für die Zukunft den Schlüssel auf die BGB-Vorgabe, d. h. nach QM-Zahl!
Ist dies rechtens?
Es gibt 11 Bewohner in 5 Wohnungen (alle gleich groß). Für einen Einzelmieter macht es einene Unterschied, ob er nun 1/5 oder aber weiterhin nur 1/11 zahlt, zumal er mehr als die doppelten Kosten nach dem neuen Schlüsel hätte, jedoch als einzelperson nicht 1/5 des Gesamtmülls von 11 personen verursacht.
Was sagt die Rechtsprechung in solch einem Fall?
Danke,
martin