'Müll wühlen'

Die Partei VM -Vermieter „wühlt“ nachweislch im Papiermüller des Mieters M.
Einen Grund dies zu tun besteht nicht. M fühlt sich in seiner Privatsphäre verletzt.
Ist dies gegnüber M nicht eine Verletzung von § 13 GG?

Die Partei VM -Vermieter „wühlt“ nachweislch im Papiermüller
des Mieters M.
Einen Grund dies zu tun besteht nicht. M fühlt sich in seiner
Privatsphäre verletzt.
Ist dies gegnüber M nicht eine Verletzung von § 13 GG?

M wohnt in seiner Mülltonne? :o)

Ernsthaft, ich habe ein bißchen nachgelesen und der Knackpunkt ist wohl die Aufgabe des Eigentums bei der Entsorgung und der Weitergabe an das Entsorgungsunternehmen. Scheint sehr verzwickt zu sein, die Müllgeschichte…

Generell möchte ich Dir aus Erfahrung ans Herz legen, Deinen Papiermüll grundsätzlich durch den Shredder zu jagen. Nicht nur Dein Vermieter kann Interesse daran zeigen, wer weiss wen Deine Kontoauszüge noch interessieren. Und es geht schlimmer! Mir wurde einmal ein Bußgeldbescheid der Gemeinde zugeschickt, weil mein Papiermüll den ich im öffentlich Container entsorgt hatte weil ein anderer Benutzer seinen eigenen Müll wohl so fest reingestopft hatte, das mein eigener Müll auf der anderen Seite wieder herausquoll. Sah zumindestens auf dem Foto so aus.

Also, häckseln macht Laune!

Die Partei VM -Vermieter „wühlt“ nachweislch im Papiermüller
des Mieters M.
Einen Grund dies zu tun besteht nicht. M fühlt sich in seiner
Privatsphäre verletzt.
Ist dies gegnüber M nicht eine Verletzung von § 13 GG?

Hallo Wolfgang
für die weitere Diskussion möchte ich „einwerfen“, dass das Papier laut den meisten Satzungen in das Eigentum der Landkreise/kreisfreien Städte übergeht, sobald es in der blauen Tonne gelandet ist.
Grüße
Ulf

Hallo,(