Hallo zusammen,
angenommen folgender Fall würde auftreten:
In einem Mietshaus gibt es einen „Trockenboden“, der mit „Sperrmüll/Müll“ vollgestellt ist.Der Hausmeister hat am schwarzen Brett im Treppenhaus ein Schreiben angepinnt, worauf steht dass der Verursacher diesen Müll bis zum … zu entfernen hat …!Falls der Verursacher der Aufforderung nicht nachkommt, müssten alle Mieter für die Kosten der Entsorgung aufkommen.
Wie würde es rechtlich aussehen?Dürfte der Vermieter die Kosten der Entsorgung auf alle Mieter abwelzen?auch wenn diese absolut nichts damit zu tun haben?
Vielen Dank für die Antworten!
Olaf
Hi Olaf,
aktuelle Rechtssprechungen sind mir in dem Fall leider nicht bekannt.
Frage:
Aus welchem Grund soll der Muell/Sperrmuell weg gebracht werden ?
(z.B. Feuergefaehrdung etc.)
Gibt es in der Hausordnung einen Passus, der sich damit beschaeftigt?
Gefuehlsmaessig wuerde ich sagen, dass, wenn der Hausmeister nicht weiss, wer es war, dann hat der Vermieter das auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Umlage durch erhoehte Hausmeister-Kosten auf die Mieter ist allerdings dann nicht auszuschliessen.
Gruss
G
Hi Olaf,
aktuelle Rechtssprechungen sind mir in dem Fall leider nicht
bekannt.
Frage:
Aus welchem Grund soll der Muell/Sperrmuell weg gebracht
werden ?
(z.B. Feuergefaehrdung etc.)
Gibt es in der Hausordnung einen Passus, der sich damit
beschaeftigt?
Gefuehlsmaessig wuerde ich sagen, dass, wenn der Hausmeister
nicht weiss, wer es war, dann hat der Vermieter das auf eigene
Kosten zu entsorgen. Eine Umlage durch erhoehte
Hausmeister-Kosten auf die Mieter ist allerdings dann nicht
auszuschliessen.
Hallo,
die Müllentsorgung ist in diesem Fall nicht umlagefähig. Die Kosten können nur den Mietern auferlegt werden, die den Müll abgestellt haben. Ist keinem Mieter nachzuweisen, dass er den Müll gelagert hat, muss der Vermieter die Kosten tragen. Wir haben in unserem Land das sogenannte Verursacherprinzip.
Grüsse Günter