Hallo,
in einem mündlich geschlossenen Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter wurde vereinbart, dass neben der Miete noch eine Pauschale für Internet und Strom verlangt wird. Dies wurde als Nebenkosten bezeichnet.
Miete und Nebenkosten wurden bisher auch bezahlt. Die beiden Beträge wurden einzeln überwiesen und als „Miete“ und „Nebenkosten“ auf der Überweisung bezeichnet.
Nun wird in dieser Stadt als Müllgebühr eine Pauschale pro Haushalt verlangt, die sich an der Anzahl Personen im Haushalt errechnet.
Haupt- und Untermieter einigten sich nach Mietbeginn darauf, dass der Hauptmieter die Müllgebühr gesamtschuldnerisch für beide übernimmt (zwei Einzelzahlungen kämen teurer). Dazu trägt der Hauptmieter im Formular ein, dass die andere Person sein Untermieter ist.
Der Hauptmieter verlangt nun vom Untermieter, dass er seinen Anteil der Müllgebühr zusätzlich zu den Nebenkosten an ihn bezahlt.
Hätte der Hauptmieter diesen Anteil in den Nebenkosten schon verlangen müssen?
Hat er nun ein Recht darauf, dass der Untermieter die Müllgebühren an ihn bezahlt?
Der Untermieter wird der Forderung widersprechen, und rein rechtlich sieht es so aus, dass bei einem mündlichen Mietvertrag im Zweifelsfall keine laufenden Kosten geltend gemacht werden können.
Aber sind die Müllgebühren zwangsläufig Nebenkosten? Denn es hätte auch der Untermieter die Müllgebühren für den Haushalt gesamtschuldnerisch übernehmen können.
Handelt es sich also um Schulden, die der Untermieter beim Hauptmieter hat, weil dieser eine Rechnung für beide beglichen hat? Oder tatsächlich um Nebenkosten?
Dank und Gruß, Peter