Mein Mieter weigert sich beharrlich, die Müllgebühren, die ich
für ihn vorschieße, zu bezahlen. Habe ich das Recht, einen
Anwalt zu beauftragen und ihm die Kosten dafür in Rechnung zu
stellen?
Hallo Matthias,
Mein Mieter weigert sich beharrlich, die Müllgebühren, die ich
für ihn vorschieße, zu bezahlen. Habe ich das Recht, einen
Anwalt zu beauftragen und ihm die Kosten dafür in Rechnung zu
stellen?
Natürlich hast du jederzeit das Recht, einen RA für deine Belange zu ordern. Ob der Mieter letztlich die Kosten tragen muss, ist nur mit Kenntnis des genauen Sachverhaltes zu beurteilen, auch hierbei hilft dir dein RA - sicher - gerne.
Gruß
Guido
Mein Mieter weigert sich beharrlich, die Müllgebühren, die ich
für ihn vorschieße, zu bezahlen. Habe ich das Recht, einen
Anwalt zu beauftragen und ihm die Kosten dafür in Rechnung zu
stellen?
Hallo Matthias,
ich habe Zweifel, dass Deine Rechtsauffassung Dir mehr als nur Ärger oder bei einem Anwalt Kosten von rd. € 50 einbringen wird. Wenn Du im Mietvertrag vereinbart hast, dass die Müllgebühren von Dir zu zahlen sind, kommt es nicht darauf an, ob Du eine Vorauszahlungen leistest, sondern es kommt in solchen Fällen auch darauf an, dass in der Satzung der Kommune/des Landkreises diese Rechnung an den Vermieter geht. Geht die Rechnung an Dich - lt. Satzung Verursacher - hat der Vermieter diese Rechnung nicht zu zahlen.
Lediglich wenn also die Rechnung auf den Vermieter ausgestellt ist, hat er sie zu zahlen und nach Ablauf der Abrechnungsperiode mit Dir abzurechnen. Geht die Rechnung auf Dich, gibt es keine Chance, dass der Vermieter die Rechnung bezahlt und dann nach Ablauf der Abrechnungsperiode mit Dir abrechnet.
Tip. Mail direkt an mich, Du kannst mir dann eine Kopie der Seite faxen oder mailen, die die Nebenkosten betrifft.
Gruss Günter