Würde gerne wissen, ob es einen Mindesabstand von Haus zum Müllplatz gibt. Gibt es bestimmte Richtlinen die eingehalten werden müssen wenn ein Müllplatz zwischen zwei Mehrfamilienhäusern steht.
Hallo Teddy,
Gibt es bestimmte Richtlinen die eingehalten
werden müssen wenn ein Müllplatz zwischen zwei
Mehrfamilienhäusern steht.
Die wird es sicherlich geben. Eine Meterzahl kann ich dir nicht nennen, aber ich kann dir sagen wo es sich zu forschen lohnt.
Flächennutzungsplan
Da muß ein Müllplatz als Sondergebiet ausgewiesen sein.
Bebauungsplan
Darin sind Abstände zwischen Grenze und N utzungsraum definiert
Umweltamt
Die werden wissen wie weit welcher Müll von irgendwas entfernt sein darf.
Gewerbeaufsicht
Wenn der Müllplatz „betrieben“ wird, wird auch beaufsichtigt, ob alles richtig läuft, also auch, ob Grenzabstände eingehalten werden.
Gruß Steffi
Moin,
Hallo Teddy,
Gibt es bestimmte Richtlinen die eingehalten
werden müssen wenn ein Müllplatz zwischen zwei
Mehrfamilienhäusern steht.Die wird es sicherlich geben. Eine Meterzahl kann ich dir
nicht nennen, aber ich kann dir sagen wo es sich zu forschen
lohnt.Flächennutzungsplan
Da muß ein Müllplatz als Sondergebiet ausgewiesen sein.
Ist nur für Behörden verbindlich. Hat mit privatem Müll absolut nichts am Hut.
Bebauungsplan
Darin sind Abstände zwischen Grenze und N utzungsraum
definiert
Darin sind GFZ, GRZ, Geschossigkeit, Hauptnutzungen, Stellung von Garagen etc. geregelt. Mir ist kein B-Plan bekannt in dem die Stellung der Müllsammelstellen festgelegt wird.
Umweltamt
Die werden wissen wie weit welcher Müll von irgendwas entfernt
sein darf.
Die haben davon keine Ahnung. Die kümmern sich höchstens um illegale Müllablagerungen irgendwo im Gelände.
Gewerbeaufsicht
Wenn der Müllplatz „betrieben“ wird, wird auch beaufsichtigt,
ob alles richtig läuft, also auch, ob Grenzabstände
eingehalten werden.
Wie der Name schon sagt kümmert die sich um ‚Gewerbe‘. Privater Müll interessiert auch die nicht. Grenzabstände auch nicht. Wenn es hoch kommt noch schädliche Emissionen, deren Vorhandensein bei privatem Müll aber stark in Zweifel gezogen wird.
Ich würde es mal mit der Bauaufsichtsbehörde versuchen. Diese kümmert sich um die sogenannten ‚Abstandsflächen‘. Vermutlich wird sie aber nicht darauf anspringen, da stationäre Müllmüllsammelbehälter als Kleinanlagen in der Abstandsfläche bzw. als Anlage der Gartengestaltung, ohne eigene Abstandsfläche, an der Grenze zulässig sind.
Bei starken Geruchsbelästigungen käme möglicherweise auch das Ordnungsamt als Ansprechpartner in Betracht. Aber auch da habe ich so meine Zweifel, dass etwas passiert.
Letztendlich ist es ein privatrechtliches Problem. Mieter - Vermieter. Also die übliche Vorgehensweise: Ansprechen, anschreiben, Termin setzen, Miete mindern. Aber bitte anwaltliche Hilfe bzw. Hilfe eines Mietervereines in Anspruch nehmen.
Gruß Steffi
Gruß vnA
Hallo,
was verstehst Du denn unter ‚Müllplatz‘?
Gruß
loderunner
Würde gerne wissen, ob es einen Mindesabstand von Haus zum
Müllplatz gibt. Gibt es bestimmte Richtlinen die eingehalten
werden müssen wenn ein Müllplatz zwischen zwei
Mehrfamilienhäusern steht.
Anrede
Hallo!
Vielleicht sollte man erst mal prüfen (lassen) ob dieser Müll dort ordnungsgemäß liegt. Dazu könnte man ja mal die Untere Naturschutzbehörde informieren. Die prüfen dann ob alles mit rechten Dingen zu geht oder nicht. Und sollte es nicht in Ordnung sein, werden die schon dafür sorgen, dass es entfernt wird.
Gruss
Andreas
Hallo,
Flächennutzungsplan
Da muß ein Müllplatz als Sondergebiet ausgewiesen sein.Ist nur für Behörden verbindlich. Hat mit privatem Müll
absolut nichts am Hut.
Gewerbeaufsicht
Wenn der Müllplatz „betrieben“ wird, wird auch beaufsichtigt,
ob alles richtig läuft, also auch, ob Grenzabstände
eingehalten werden.Wie der Name schon sagt kümmert die sich um ‚Gewerbe‘.
Und wo stand, daß es ein privater Müllplatz ist?
Aber gut, damit hast du mich erwischt, denn ich ging natürlich von einem offiziellen Müllplatz aus, denn wie sonst könnte man nach Abständen fragen? Privat ist illegal und darauf folgt Beseitigung (falls es sich dabei wirklich um Müll handelt).
Ich würde es mal mit der Bauaufsichtsbehörde versuchen. Diese
kümmert sich um die sogenannten ‚Abstandsflächen‘.
Ja, aber nur Abstände baulicher Anlagen - nicht Ablagerungen.
Letztendlich ist es ein privatrechtliches Problem.
Mieter - Vermieter.
Es hieß Müll zwischen zwei Mehrfamilienhäusern. Damit ist nicht klar, ob es sich um das selbe Grundstück handelt, also der Vermieter überhaupt was mit der Müllfläche zu tun hat.
Bevor es also hier weitergehen kann, muß der Fragende erstmal den Fall mit Details anreichern.
Gruß Steffi
Moin,
Hallo!
Vielleicht sollte man erst mal prüfen (lassen) ob dieser Müll
dort ordnungsgemäß liegt. Dazu könnte man ja mal die Untere
Naturschutzbehörde informieren. Die prüfen dann ob alles mit
rechten Dingen zu geht oder nicht. Und sollte es nicht in
Ordnung sein, werden die schon dafür sorgen, dass es entfernt
wird.
Die untere Naturschutzbehörde regelt Angelegenheiten in Naturschutzgebieten und FFH. Da es sich hier um eine Fläche zwischen 2 Häusern handeln soll ist es entweder in einem B-Plan Bereich oder es handelt sich um eine nach § 34 BBauG ‚Im Zusammenhang bebaute Stadtteile‘. Im vorliegenden Fall ist daher eine Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde nicht zu erkennen.
Gruss
auch Hallo
Andreas
vnA
Würde gerne wissen, ob es einen Mindesabstand von Haus zum
Müllplatz gibt. Gibt es bestimmte Richtlinen die eingehalten
werden müssen wenn ein Müllplatz zwischen zwei
Mehrfamilienhäusern steht.
Der Müllplatz (Bio, Normalmüll, Hausmüll) gehört zu den Mehrfamilienhäuseren (Eigentumswohnungen).
Der Müllplatz soll versetzt werden und soll auf eine Rasenfläche(darunter befindet sich eine Tiefgarage) zwischen den zwei Mehrfamilienhäusern entstehen.
Hallo Teddy,
wie ich das lese geht es nicht um einen Müllplatz sondern um einen Platz zum abstellen der Mülltonnen / Container.
… und die dürfen sogar im Haus stehen. (zumindest im Keller)
Gruß elmore
Moin,
vor einigen Jahren stand in verschiedenen Landesbauordnungen noch, dass Sammelstellen für feste Abfallstoffe zu Fenstern von Aufenthaltsräumen und zu Grundstücksgrenzen einen gewissen Abstand einhalten müssen. Dies wurde m.W. inzwischen aus allen Landesbauordnungen gestrichen. Die Gesetzgeber haben mit der Streichung dieses Paragraphen Kund getan, dass zukünftig ein Abstand nicht mehr erforderlich ist. Es bleibt also beim privatrechtlichen Konfliktpotential: Lieber Vermieter, bei mir stinkts, dadurch ist mein Wohnwert gemindert, also mindere ich die Miete. Ob der Geruch vom eigenen Grundstück oder vom Nachbarn ausgeht spielt dabei für einen Mieter keine Rolle.
vnA
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