Hallo,
angenommen in einem Mietshaus sind die Mülltonnen und gelben Säcke ca. 8-10 Meter von der Straße entfernt. Wäre es rechtens seitens des Vermieters, die Mieter (durch „Müllplan“) mit dem Transport von 2 Mülltonnen, Biotonne u. aller Gelben Säcke der Mietparteien zur Straße zu beauftragen, wenn bei Mietvertrag dahingehend nichts vereinbart wurde und im Mietvertrag diesbezügl nichts steht? Kann ein Mieter nicht davon ausgehen, dass der Mülltransport bereits geregelt ist, insbesondere wenn es bereits jahrelang so lief, dass 1 Mieter freiwillig den Müll vortransportiert hat? Kann also nachträgl. jeder einzelne Mieter (abwechselnd mit dem Mülltransport beauftragt werden?
Wäre es schlussendl. rechtens, so es Unstimmigkeiten bezügl. des Mülltransports zwischen den Mietern (bspw. Frauen, die sich weigern, den Müll zu transportieren) gäbe, wenn der Vermieter mal jemanden damit beauftragt und dann monatlich von jeder Mietpartei 50 Euro zusätzl. Nebenkosten von jedem Mieter dafür einnimmt? Wäre das nicht ein bisschen viel nur für den Transport des Mülls (3 Tonnen u. Gelben Säcke 8-10m zur Straße hin)? Und kann ein Vermieter das so nachträglich regeln?
Danke!
Hallo,
was sagt denn die Hausordnung zu diesem Thema, denn die ist meist Betsandteil des Mietvertrages.
Gruß
Maja
Hausmeister steht nicht im MV? Oder Verweis zur II.BV?
vnA
es hängt keine Hausordnung aus, sowas gibt es hier nicht.
Hausmeister steht nicht im MV?
Im Mietvertrag steht kein Hausmeister. Im Haus hängt ein Schild mit der Nr. vom Hausmeister (der allerdings nur die Hausordnung macht- diese auch mehr recht als schlecht- und da ist wenn es ein techn. Problem gibt, weitere Arbeiten übernimmt er nicht)
Oder Verweis zur II.BV?
was ist das, was bedeutet II.BV?
es hängt keine Hausordnung aus, sowas gibt es hier nicht.
Bitte im MV schauen ob auf eine solche verwiesen wird, wenn ja bitte beim VM anfordern.
Wenn tatsächlich keine Hausordnung vorhanden ist, oder das Thema nicht entsprechend festgelegt ist, dann kann der VM einseitig keine Änderung herbeiführen und dem Mieter den Transport auferlegen, ABER:
Wenn der MV einen Verweis auf die II.BV enthält http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/index.html
dann kann er jemanden beauftragen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.
Gruß
Maja
Es geht nicht darum ob irgendwo was hängt. Wichtig sind die Teile des Mietvertrages in denen die Nebenkosten geregelt sind. Steht da irgend etwas von Hausmeister drin? II.BV bedeutet 2.Berechnungsverordnung. Diese wird häufig in Mietverträgen zitiert, bei den abrechenbaren Nebenkosten. Da sind Hausmeisterkosten aufgeführt.
Gibt es bei den abrechenbaren Nebenkosten irgendwo einen Hausmeister, dann können die Kosten für seine Arbeit auf die Mieter umgelegt werden. Natürlich könnte man die genannten Kosten auch unter Müllabfuhrkosten auflisten.
Wichtig ist, dass nur Kosten abgerechnet werden können, die entstanden sind oder als entstanden gelten. Hat es in der Vergangenheit irgend jemand unentgeltlich gemacht, ist das schön, aber keine Garantie, dass es nie etwas kosten wird.
Ist dem Mietvertrag eine Hausordnung beigefügt, oder wird auf eine ausgehängte Hausordnung verwiesen, so sind die darin enthaltenen Regeln bei 1 mit fast vollständiger Sicherheit, bei 2. mit ziemlicher Sicherheit, bindend.
vnA
Wenn die Kosten der Müllabfuhr mit den NK umgelegt werden dürfen, dann ist darin auch der Transport der Gefäße vom Lagerplatz zum Abholpunkt und zurück inbegriffen, die entstehenden Kosten somit umlegbar.
vnA
dann ist darin auch der Transport der Gefäße vom
Lagerplatz zum Abholpunkt und zurück inbegriffen,
Nicht unbedingt, es kommt (je nach Gemeinde) darauf an, welche Tarife angeboten bzw genutzt werden.
die
entstehenden Kosten somit umlegbar.
Das ist richtig, auch wenn es dann neue Betriebskosten wären.
Gruß
Maja
vielen Dank soweit. Jetzt bin ich schlauer ;o) Es ist also im MV der Hausmeister aufgeführt und auch die II. BV , wonach neu entst. Kosten umgelegt werden könnten. Die Sache ist jetzt nur noch die:
50 Euro monatlich mehr Nebenkosten für diese eine Sache - bei 4 Parteien also 12,50 Euro monatlich - wäre das nicht bisschen unangenessen hoch für so eine Sache?
Danke nochmal!
Warum? Mülltarife bestehen doch nicht zwingend nur aus den Tarifen des örtlichen Entsorgers.
vnA
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
Es dürfen nur die Kosten abgerechnet werden, die tatsächlich entstanden sind, oder als entstanden gelten. (Absatz 2)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__27.html
Die entsprechenden Belege kann man sich vorlegen lassen.
Frage nebenbei: Lohnt sich handfester Streit mit dem Vermieter für 12,50€ im Monat?
vnA
Warum? Mülltarife bestehen doch nicht zwingend nur aus den
Tarifen des örtlichen Entsorgers.
OK, ich habe nur an diese gedacht.
und was wäre, wenn sich ein Mieter weigert, beim Müllproblem tatkräftig mitzuwirken. Hätten dann somit also ALLE den Nachteil, dass alle zahlen müssen oder kann bspw. ein Mieter die Übernahme des Tätigkeitsanteils des untätigen Mieters diesem in Rechnung stellen?
nicht unbedingt, in Nürnberg gibt es z.B. die Möglichkeit 7 % Rabatt zu erhalten, wenn die Tonnen selbst zum Abholplatz gebracht werden (kommt drauf an, was der Vermieter das mit dem Unternehmen oder der Grundabgabenstelle ausgemacht hat).
Gruß von Sid
sag ich doch. Wenn durch den Transport Kosten entstehen, sind diese umlegbar. Wenn keine entstehen, dann nicht 
vnA
und was wäre, wenn sich ein Mieter weigert, beim Müllproblem
tatkräftig mitzuwirken. Hätten dann somit also ALLE den
Nachteil, dass alle zahlen müssen
Ja, da dafür in diesm Fall keine gesonderte Erlaubnis durch den Mieter erforderlich sein dürfte.
oder kann bspw. ein Mieter
die Übernahme des Tätigkeitsanteils des untätigen Mieters
diesem in Rechnung stellen?
Nein