Mülltonne fällt vor Auto

Hallo,

fährt Jemand von seinem Grundstück und genau in diesem Moment erfasst eine Sturmböe die Mülltonne des Nachbarn, die zur Abholung am nächsten Tag an den Straßenrand gestellt wurde und fällt vor das losfahrende Auto. Der fahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und beschädigt sich dadurch die Frontschürze. Haftet die HV des Mnachbarlichen Mülltonnenbesitzers?

Danke!

Hallo,

grundsätzlich haftet der Verursacher eines widerrechtlich und fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schadens. Ob der Verursacher eine Versicherung hat, ist erst einmal ohne Belang - erst recht für den Geschädigten.

So, und ob der Schaden widerrechtlich gehandelt hat, läßt sich von hier aus nur schlecht beurteilen. Dafür müßte man u.a. einen Blick in die Abfallsatzung der Gemeinde/Stadt werfen, wo sich allerdings in der Regel ein Passus findet, daß die Tonnen am Tag der Abholung am Straßenrand aufzustellen sind und nach Leerung unverzüglich wieder wegzuräumen sein (natürlich unrealistisch, wenn man nicht gerade an den fraglichen Tagen nicht oder von zu Hause arbeitet). Nun ist aber zusätzlich klar, daß man die Tonnen bei entsprechenden Windverhältnissen nicht an die Straße stellen darf und im schlimmsten Fall halt auf die Leerung verzichten muß. Wenn die Tonnen schon geleert worden waren, hätten sie bei Sturm sofort (eben unverzüglich) wieder reinholen müssen und bei Verhinderung durch einen Nachbarn o.ä. Reinräumen lassen müssen.

Kurz: es spricht einiges dafür, daß der Besitzer der Tonnen haftet, aber ganz sicher ist das nicht (s.o.).

Gruß
C.

Nein.
Es haftet, wenn vorh. die Kasko deines Autos.

Danke! Die Tonne war nicht geleert, da sie ja erst morgen abgeholt wird.

Es ist ledigliche eine Teilkasko vorhanden. Wäre das mit einer Prämienhöherstufung verbunden?

Danke!

Also stand sie dort berechtigt und war sicher auch voll und deshalb schwer und eher nicht windgefährdet. Aber bei Sturm ?
Das ist leider ein allgemeines Lebensrisiko.

Bei Teilkasko gibt es keine Rückstufung !
Aber eine Selbstbeteiligung meist.

Das ist rechtlich gesichert und zumutbar ?

Die Tonnen dürfen laut Satzung erst ab 18 Uhr des Vortages aufgestellt werden.

Das sehe ich anders. Nach den mir bekannten Abfallsatzungen bzw. ähnlichen Regelungen hätte die Tonne dort noch gar nicht stehen dürfen, weil sie erst am Tag der Abholung (in der Regel bis 6 Uhr) rausgestellt werden dürfen. Insofern läge hier zumindest die Widerrechtlichkeit vor und bei dem Sturm, den es nun einmal dieser Tage immer wieder gibt, kann mit Fahrlässigkeit durchaus argumentieren.

Es kommt halt darauf an, was in der fraglichen Stadt/Gemeinde bzgl, der Tonnen bzw. Termine geregelt ist.

Gruß
C.

Das ist eine übliche Klausel.
Wichtig ist aber, wann war der Unfall ? Deutlich vor 18 Uhr, dann könnte sich der Tonnenbesitzer haftbar gemacht haben.
Du musst aber bedenken, diese Klausel zielt nicht auf die Haftung ab, sondern ist eine Ordnungsmaßnahme, Tonnen sollen nicht lange da rumstehen. Aber wenn man schon gegen die Ordnungsmaßnahme der Stadt verstößt so steigt das Haftungsrisiko des Tonnenbesitzers.

Die Tonnen haben oft Aufkleber mit der Zuordnung zum Haus (Straße und Haus-Nr.), man sollte den Besitzer also schon finden.

Die Tonnenzugehörigkeit ist schon bekannt. Das Vorkommnis war gegen 10 Uhr vormittags. Allerdings handelt es sich bei der Tonnenbesitzerin um eine alte Dame, die betreut wird. Die Betreuerin stellt die Mülltonnen immer für sie raus.Leider meistens in die Auffahrt zu unserem Grundstück.

Zusatzfrage.
Gilt das wie bei der Vorfahrtregelung?
A) Auto gegen liegende Tonne, vorn beschaedigt, Autofahrer schuld?
B) Tonne gegen fahrendes Auto, seitlich beschaedigt, Tonne(nbesitzer) schuld?

Naja, oberste Priorität hat doch wohl, daß von den abgestellten Tonnen keine Gefahr für den öffentlichen Raum bzw. den Straßenverkehr ausgeht. Da kann auf die Lästigkeit, möglicherweise Müll anderweitig entsorgen bzw. aufbewahren zu müssen, keine Rücksicht genommen werden.

Auf die Schnelle:


Hat sich erledigt! Ich bleibe, mal wieder (!), auf dem Schaden sitzen! Meine HV tritt nicht ein und die Nachbarin hat keine HV. So einfach geht´s…

Moin,
deine HV hat damit sowieso nichts zu tun, außer du hast ohne ein Kfz die Tonne deiner Nachbarin beschädigt. Und willst sie wiederum entschädigen.
Und wie du lesen kannst, hat es auch nichts mit der Haftung zu tun, ob deine Nachbarin eine HV hat. Oder deren Betreuerin, die die Tonne ja rausgestellt hat…
Es hat sich erledigt, wenn du es nicht weiter verfolgst. Was ja durchaus sinnvoll sein kann. Und wenn du vielleicht auch vermutest, dass es eine gewiss Vorhersehbarkeit hat, wenn deine Nachbarin immer die Tonne schon vorher draußen hat. Und wenn du auch mitbekommen hast, dass es stürmt, und so weiter. Da muss man ja auch ein bisschen vorsichtiger sein, als sonst.
Grüße

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Nein, so einfach ist das nicht. Es haftet der Verursacher eines Schadens unter den o.g. Bedingungen. Ob der eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht, kann demjenigen, der das Geld zu bekommen hat, egal sein. Alles andere wäre ja völlig absurd; um für einen Schaden nicht haftbar zu sein, würde dann ja ausreichen, keine Versicherung zu haben. Das ist offensichtlich Quatsch.

Also: die Nachbarin hat den Schaden zu ersetzen. Wenn sie eine Versicherung hat: gut für sie. Hat sie keine: ihr Pech. In diesem Fall muß sie halt persönlich die Tasche aufmachen und wenn sie das nicht macht, kannst Du sie verklagen.

Mußt Du natürlich nicht, aber dann gibt’s auch kein Geld. Deine Entscheidung.

Gruß
C.

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