Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus leben 3 Parteien. Jede Partei hat u.a. ihre eigene Bio-Tonne, welche im Jahr 59,04€ kostet. Diese Regelung kam zustande, da es Beschwerden von einer Mietpartei gab, da die anderen Mietparteien angeblich nie geholfen hatten die Mülltonnen an die Strasse zu stellen, den Müll nicht richtig trennen würden, etc. Jedenfalls hatte der Vermieter dann jedem Haushalt seine eigene Mülltonnen (d.h. beim Restmüll konnte jeder seine Mülltonnengröße selbst bestimmen und dadurch eventuell auch Kosten sparen) zugewiesen und der Streit wurde dadurch beendet.
Jetzt fast 2 Jahre nach dieser Regelung verlangt diese Partei, die sich damals so sehr beschwert hat, diese Regelung wieder rückgängig zu machen, da sie ihre Mülltonne jetzt nur noch zu einem Drittel auslastet. Die anderen Parteien sind aber sehr zufrieden mit dieser Regelung und wollen keine Zusammenveranschlagung.
Kann Eurer Meinung nach die eine Mietpartei Ihre Forderung Beim Vermieter durchsetzen oder gilt hier das Mehrheitsprinzip??
Danke, Pam