hallo liebe www´ler,
angenommen jemand würde neu in eine wohnung in einem 3-familien haus ziehen - und zwar in dei wohnung des ehemaligen vermieters, der nochmal gebaut hat…
im haus würden also jetzt 3 parteien (1 x fam mit 2 Ki, 1 x junges ehepaar, 1 x fam mit 1 Ki) wohnen, es stehen 2 mülltonnen á 80 l zur verfügung…
dies würde jedoch nicht ausreichen, um den abfall der 3 parteien aufzunehmen, auf anfrage von 2 parteien des hauses an den VM ob man eine weiter Mülltonne a 80 l bekommen könnte würde der VM und sein verwalter, welcher sein schwiegersohn sei, antworten, das er eine 3. tonn in auftrag geben würde, wenn alle 3 parteien ihm die notwendigkeit schriftlich bestätigen.
sicherlich dient dies der absicherung des VM, jedoch frage ich mich, ob nicht lediglich die beauftragung der 3. mülltonne durch den VM reichen würde, da die kosten ja per NK-Abrechnung am jahresende umgelegt werden ?
es ginge hier lediglich darum, ob die zustimmung aller 3 parteien (die sich eigentlich einig sind) wirklich erforderlich sei, oder ob die tatsache, das sich der müll neben der vollen tonne stapeln würde nicht ausreicht für einen VM eine weiter tonne zu bestellen.
d.h. man würde gerne wissen, ob das verhalten des VM, bzw. des Verwalters so in Ordnugn ist, da es auch in anderen Dingen „seltsame“ Regelungen für z.B. Mängelbeseitigung gäbe, die bei dem mieter, der vorher bei einer Genossenschaft wohnte, den eindruck erwecken, dass der VM bzw. Verwalter nicht wirklich bewandert beim vermieten sind.
vielen dank
der jörg
Hallo Jörg,
bei uns ist die Tonnenanzahl von der Gemeinde vorgegeben. Je nach Haushaltszahl und Personen im Haushalt stehen sounsoviel Liter Abfallraum zu. Danach zahlt auch jede Partei ihre Müllgebühren. Abgerechnet wird über die Nebenkostenabrechnung, jeder Haushalt ist bei der Gemeinde gemeldet und wird getrennt ausgewiesen.
Der Vermieter hat für die ausreíchende Anzahl Tonnen zu sorgen und muss diese auch auf eingene Kosten beschaffen - ob sie nun nötig sind oder nicht.
Viele Grüße
Utemaus
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Hallo,
die Abklärung des Vermieters ist in diesem Fall berechtigt. Da er früher selbst in dem Haus gewohnt hat und die Müllbehältnisse haben ausgereicht hat er mit den anderen Mietern abzuklären, denn letztlich erhöhen sich die Kosten, dass ein weiterer Mülleimer erforderlich wird. Wobei man sich fragen muss, weshalb ? Wenn natürlich ein Ein-Personenhaus durch einen Drei-Personenhaushalt ersetzt wird, ist es nachvollziehbar. Wenn aber die Personenzahl bleibt, sind auch aus meiner Sicht Zweifel angebracht, für was man eine weitere Tonne braucht.
angenommen jemand würde neu in eine wohnung in einem
3-familien haus ziehen - und zwar in dei wohnung des
ehemaligen vermieters, der nochmal gebaut hat…
im haus würden also jetzt 3 parteien (1 x fam mit 2 Ki, 1 x
junges ehepaar, 1 x fam mit 1 Ki) wohnen, es stehen 2
mülltonnen á 80 l zur verfügung…
dies würde jedoch nicht ausreichen, um den abfall der 3
parteien aufzunehmen, auf anfrage von 2 parteien des hauses an
den VM ob man eine weiter Mülltonne a 80 l bekommen könnte
würde der VM und sein verwalter, welcher sein schwiegersohn
sei, antworten, das er eine 3. tonn in auftrag geben würde,
wenn alle 3 parteien ihm die notwendigkeit schriftlich
bestätigen.
sicherlich dient dies der absicherung des VM, jedoch frage ich
mich, ob nicht lediglich die beauftragung der 3. mülltonne
durch den VM reichen würde, da die kosten ja per NK-Abrechnung
am jahresende umgelegt werden ?
eben, und wenn anderen Mitmietern Mehrkosten entstehen hat der VM schon diese Entscheidung zu klären.
es ginge hier lediglich darum, ob die zustimmung aller 3
parteien (die sich eigentlich einig sind) wirklich
erforderlich sei, oder ob die tatsache, das sich der müll
neben der vollen tonne stapeln würde nicht ausreicht für einen
VM eine weiter tonne zu bestellen.
d.h. man würde gerne wissen, ob das verhalten des VM, bzw. des
Verwalters so in Ordnugn ist, da es auch in anderen Dingen
„seltsame“ Regelungen für z.B. Mängelbeseitigung gäbe, die bei
dem mieter, der vorher bei einer Genossenschaft wohnte, den
eindruck erwecken, dass der VM bzw. Verwalter nicht wirklich
bewandert beim vermieten sind.
Rechtlich schon erlaubt, aber was hat das mit Mängel zu tun ?
Grüsse Günter
Hallo,
hallo günther,
die Abklärung des Vermieters ist in diesem Fall berechtigt. Da
er früher selbst in dem Haus gewohnt hat und die
Müllbehältnisse haben ausgereicht hat er mit den anderen
Mietern abzuklären, denn letztlich erhöhen sich die Kosten,
dass ein weiterer Mülleimer erforderlich wird. Wobei man sich
fragen muss, weshalb ? Wenn natürlich ein Ein-Personenhaus
durch einen Drei-Personenhaushalt ersetzt wird, ist es
nachvollziehbar. Wenn aber die Personenzahl bleibt, sind auch
aus meiner Sicht Zweifel angebracht, für was man eine weitere
Tonne braucht.
der vermieter hat selbst mit 2 personen im haus gewohnt, wäre duch 4 ersetz worden, die 3. wohnung im haus hätte mehrerer jahre lee gestanden und wäre mit 3 personen bezogen worden, die anzahl der tonnen hätte sich jedoch nicht geändert.
vorher hatten also 2 parteien insgesamt 4 personen zwei 80 l tonnen und nun hätten 3 parteien a insgesamt 9 personen die gleiche anzahl, so dass der erhöhte verbrauch offensichtlich ist.
hier wäre das zumindest für mich offensichtlich …
aber wie gesagt, es geht auch nur darum, obe der vermieter dies auch selbst hätte beschließen können ohen das schriftliche einverständnis der mietparteien …
der jörg dankenderweise
Hi,
klar hätte der VM auch selbst die Entscheidung treffen können. Er hätte sich jedoch bei einem Einspruch streiten müssen. Holt er also vorher die Zustimmung ein, ist er auf der sicheren Seite. Denn - man glaubt es wohl kaum - solche Fälle sind in der Praxis durchaus Anlass für Streitigkeiten. Hier wird sich die Kostenfrage auch nach dem Schlüssel ausrichten, wie die Kosten der Mülltonnen umgelegt werden.
Grüsse Günter
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es geht auch nur darum, obe der vermieter
dies auch selbst hätte beschließen können ohen das
schriftliche einverständnis der mietparteien …
Hallo Jörg,
schau mal in die Abfallwirtschaftssatzung Deines Landkreises/Deiner kreisfreien Stadt. Eventuell ergeben sich daraus Reglungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
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