Mülltonnen dauerhaft auf Privatweg

Es handelt sich um 4 Parteien die jeweils 1/4 des Privatweges gekauft haben oder mieten. Dieser Privatweg dient eigentlich nur als Durchfahrt für die 2 hinteren Parteien. Für die vorderen Parteien hat dieser Privatweg eigentlich kein nutzen. Da liegt die Argumentationen der 2 vorderen Nachbarn „Wir zahlen für diesen Weg und können ihn nicht nutzen“. Deshalb nehmen sich die beiden vorderen Parteien das Recht raus ihre (jeweils) 4 Mülltonnen außerhalb ihres Grundstücks, d.h. auf dem Gemeinschaftsgrundstück abzustellen. Nach Öfteren Nachfragen und Bitten die Mülltonnen auf Ihrem Grundstück abzustellen kam keine Reaktion. Ist es richtig, dass Mülltonnen immer auf dem eigenen Grundstück abgestellt werden müssen? Auch wenn ein Gemeinschaftsgrundstück vorhanden ist heißt es ja nicht, dass man es nutzen darf wie man will, oder?. Im Kaufvertrag ist nichts vermerkt.

Hat jemand vielleicht einen Paragraphen nach dem man sich richten kann.

Vielen Dank…

Hallo,
der Mülltonnenstandplatz ist in der Regel Bestandteil des Lageplans zu Bauantrag (zumindest bei neueren Gebäuden), das bindet aber die Parteien nicht zwangsläufig schuldrechtlich untereinander. Wo sich die Tonnen zur Abholung (! nicht zur dauerhaften Unterbringung) befinden müssen, steht üblicherweise in der Reinigungssatzung der Gemeinde.

Das Recht der Miteigentumsanlage (ich nehme an, es handelt sich nicht um eine Anlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz) richtet sich nach §745 ff BGB. Wesentliche Veränderungen einer solchen Anlage können nicht bzw. nur einstimmig beschlossen werden. Die Nichtbefahrbarkeit eines Privatwegs (oder die dauerhafte (!) Einschränkung der nötigen Breite für Rettungsfahrzeuge) wäre eine solche wesentliche Veränderung.

Gruß vom
Schnabel