Hallo,
folgender Fall: Gemeinde G hat in ihrer Satzung festgelegt, dass bei Häusern mit 4 Personen eine 80 Liter Mülltonne bezahlt werden muss und ab 5 Personen eine 100 Liter Tonne genommen werden muss.
Wg. Mieterwechsel schwankte die Anzahl der Personenzahlen im Mehrparteienhaus innerhalb eines Jahres zwischen 4 und 5 Personen drei Mal (erst 4, dann 5, dann wieder 4 Personen).
Ist es statthaft, eine Gebühr in der Nebenkostenabrechnung von 25€ pro Umtausch der Mülltonnen von allen Mietern zu verlangen, wenn
a) die Gebühr von den Stadtwerken verlangt wird
b) die Gebühr die Kosten des Vermieters deckt
c) die Gebühr eine imaginäre ‚Aufwandsentschädigung‘ des Vermieters bedeutet (zB für die Arbeitszeit).
d) er die Abgabe an den verursachenden Mieter weitergibt
e) er die Abgabe an alle Parteien weitergibt.
Vielen Dank und Grüße
Andreas