Ich hätte eine theoretische Frage:
Ist eigentlich Mülltrennung zu Hause durch irgendein Gesetz vorgeschrieben?
Es ist aus ökologischer Sicht unumstritten, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Auch ökonomische Vorteile sind klar (Gelbe Tonne / Pappe umsonst uns so). Aber nun, ob und wie ist es geregelt was in die gelbe Tonne kommt und was sind die Konsequenzen?
Sprich wenn man Bioabfälle oder was weiß ich in den gelben Sack stopft und rausstellt. Ist das eine Ordnungwidrigkeit oder kann die Müllabfuhr nur die Mitnahme verweigern? Oder können da die Müllverbrennungsbetriebe zivilrechtlich vorgehen?
Und: ein Hinweis auf ein entsprechendes Paragraph bzw. falls es gemeindeunterschiedlich ist ein Beispiel wäre interessant.
Bin für die Aufklärung dankbar!
Gruß, Andreas
P.S. wie gesagt: moralische und ökologische Aspekte brauchen nicht diskutiert werden, die sollten wohl jedem klar sein.
Ich habe keine rechtliche Ahnung aber eine praktikable Lösung.
Ist eigentlich Mülltrennung zu Hause durch irgendein Gesetz
vorgeschrieben?
Keine Ahnung, ob das Gesetz oder nur Verordung oder Entsorgungsvertrag heißt.
Es ist aus ökologischer Sicht unumstritten, da brauchen wir
gar nicht zu diskutieren. Auch ökonomische Vorteile sind klar
(Gelbe Tonne / Pappe umsonst uns so). Aber nun, ob und wie ist
es geregelt was in die gelbe Tonne kommt und was sind die
Konsequenzen?
Sprich wenn man Bioabfälle oder was weiß ich in den gelben
Sack stopft und rausstellt. Ist das eine Ordnungwidrigkeit
oder kann die Müllabfuhr nur die Mitnahme verweigern?
Nach meinen Beobachtungen kann die Müllabfuhr die Mitnahme verweigern und tut das auch reichlich.
Oder
können da die Müllverbrennungsbetriebe zivilrechtlich
vorgehen?
Wenn die Tonne erstmal auf dem Wagen ist, dürfte es ziemlich schwer sein, gegen irgendjemanden vorzugehen. Von daher landet ein großer roter Aufkleber (oder etwas ähnliches) auf dem gelben Sack oder der Tonne und der Müll bleibt „dein Eigentum“. Irgendwann überlegst Du Dir dann, ob das Trennen nicht doch einfacher ist oder Deine Nachbarn machen Streß, weil es bei Dir „zum Himmel stinkt“.
*ganzbreitgrins*
Und: ein Hinweis auf ein entsprechendes Paragraph bzw. falls
es gemeindeunterschiedlich ist ein Beispiel wäre interessant.
Bin für die Aufklärung dankbar!
Gruß, Andreas
P.S. wie gesagt: moralische und ökologische Aspekte brauchen
nicht diskutiert werden, die sollten wohl jedem klar sein.
Ich weiß, diese Antwort hilft Dir nicht die Bohne weiter.
Trozdem Frohes Grübeln
Gordie
(Gelbe Tonne / Pappe umsonst uns so). Aber nun, ob und wie ist
es geregelt was in die gelbe Tonne kommt und was sind die
Konsequenzen?
es ist doch ganz einfach! Frag dich selbst mal nach dem Geldfluss! Wer bezahlt die gelbe Tonne / den gelben Sack? Naaa? Das Christkind ist schon ein viertel Jahr her, der Osterhase ist noch frisch, aber ich kann dir versichern, der zahlt das auch nicht. Also wer zahlt?
DU zahlst!
Bei (fast) jedem Einkauf ist heutzutage eine Verpackung dabei. Die kann aus Pappe sein (bei Tee) oder aus Plastik (bei Joghurt) oder aus Blech (bei Dosengemüse). Alle diese Verpackungen haben eins gemeinsam - sie haben irgendwo den „Grünen Punkt“ (der kann auch eine andere Farbe haben!) aufgedruckt. Und beim Bezahlen an der Kasse zahlst DU einen kleinen Beitrag mit dem Kaufpreis. Dieser Beitrag wird an die Gesellschaft „Duales System Deutschland“ abgeführt, damit diese Gesellschaft den Verpackungs müll abholt.
Mit anderen Worten: Die gelbe Tonne hast du schon bezahlt, aber doch nur für Verpackungen! So lange auf deinem organischen Müll kein „Grüner Punkt“ drauf ist, gehört dieser Abfall nicht in diese gelben Tonnen / Säcke!
Mit anderen Worten: Die gelbe Tonne hast du schon bezahlt,
aber doch nur für Verpackungen! So lange auf deinem
organischen Müll kein „Grüner Punkt“ drauf ist, gehört dieser
Abfall nicht in diese gelben Tonnen / Säcke!
Was da rein gehört und was nicht das lernen ja schon Kinder in der Schule und klar dass alles andere da nicht rein gehört.
Klar ist auch dass es der Umwelt gegenüber unverantwortlich ist Müll nicht zu trennen.
Klar ist auch dass es für die Müllverwerter große Kosten sind den „falschen“ Müll aus dem gelben Sack rauszufischen.
Frage war und ist: gibt es ein Gesetz/eine Verordnung, der/die es zu einer Ordnungswidrigkeit bzw. gar Straftat (ja ubertreiben wir mal vielleicht wirds dadürch verständlich macht, gelbe Säcke/Tonen falsch zu befüllen?
Als Beispiel fällt mir jetzt nichts besseres ein als: wenn man Motor im Stand warm laufen läßt. Es ist natürlich schlecht für die Umwelt. Es ist schlecht für den Motor und verbraucht unnötig Sprit. (Ökologisch/wirtschaftlich) Aber es ist gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit die mit 10,- € oder so bestraft wird.
Ist es nun mit dem gelben Sack auch so?
Gruß, Andreas
P.S. Es ist wirklich nur eine theoretische Frage, ich mach da alles richtig (hoffe ich) und auch alle meine Nachbarn (hoffe ich zumindest auch, prüfen fehlt mir grad die Lust zu
Ich hätte eine theoretische Frage:
Ist eigentlich Mülltrennung zu Hause durch irgendein Gesetz
vorgeschrieben?
Es ist aus ökologischer Sicht unumstritten, da brauchen wir
gar nicht zu diskutieren. Auch ökonomische Vorteile sind klar
(Gelbe Tonne / Pappe umsonst uns so). Aber nun, ob und wie ist
es geregelt was in die gelbe Tonne kommt und was sind die
Konsequenzen?
Sprich wenn man Bioabfälle oder was weiß ich in den gelben
Sack stopft und rausstellt. Ist das eine Ordnungwidrigkeit
oder kann die Müllabfuhr nur die Mitnahme verweigern?
Oder
können da die Müllverbrennungsbetriebe zivilrechtlich
vorgehen?
nicht nur- auch Strafrechtlich §303 §326 hängt halt davon ab was es ist.
§11 KrW-/AbfG dto §13 ec pp und deren Strafvorschriften
§826BGB gegn Üb dem Entsorgungsbetrieb
Jakob
Und: ein Hinweis auf ein entsprechendes Paragraph bzw. falls
es gemeindeunterschiedlich ist ein Beispiel wäre interessant.
Bin für die Aufklärung dankbar!
Gruß, Andreas
P.S. wie gesagt: moralische und ökologische Aspekte brauchen
nicht diskutiert werden, die sollten wohl jedem klar sein.
Alle diese
Verpackungen haben eins gemeinsam - sie haben irgendwo den
„Grünen Punkt“ (der kann auch eine andere Farbe haben!)
aufgedruckt. Und beim Bezahlen an der Kasse zahlst DU einen
kleinen Beitrag mit dem Kaufpreis. Dieser Beitrag wird an die
Gesellschaft „Duales System Deutschland“ abgeführt, damit
diese Gesellschaft den Verpackungs müll abholt.
Nein.
Man bezahlt damit nicht die Abfuhr und Verwertung, sondern die Entwicklung der Verwertungsmöglichkeiten.
So lange auf deinem
organischen Müll kein „Grüner Punkt“ drauf ist, gehört dieser
Abfall nicht in diese gelben Tonnen / Säcke!
Das ist definitiv FALSCH!
In den gelben Sack darf längst nicht alles mit gelbem Punkt (z.B. Pappeverpackung mit gelbem Punkt darf nicht rein). Ebenso gibt es genügend Verpackungen ohne gelbem Punkt der aber trotzdem rein darf!
Es kommt ganz allein darauf an aus welchem Material die Verpackung ist.
Ich hätte eine theoretische Frage:
Ist eigentlich Mülltrennung zu Hause durch irgendein Gesetz
vorgeschrieben?
nein
Sprich wenn man Bioabfälle oder was weiß ich in den gelben
Sack stopft und rausstellt. Ist das eine Ordnungwidrigkeit
oder kann die Müllabfuhr nur die Mitnahme verweigern?
nur letzteres, wobei dies ja für den Kunden (Du/dein Vermieter) halt ärgerlich ist, weil Mehrarbeit etc. bedeutet.
Oder können da die Müllverbrennungsbetriebe zivilrechtlich
vorgehen?
nö, ausser es gibt in eurer Kommune eine entsprechende Satzung bzw. der Entsorgungsvertrag regelt entsprechende Strafgebühren.
Ich hab keine Ahnung, ob das irgendwie rechtlich geregelt ist, aber ich würde es (zumindest hier in H Region) tun. Denn: die Abfallsäcke kosten ein Schweinegeld, die Wertstoffsäcke (für Kunststoff, Papier, Glas, natürlich nicht zusammen*gg*) gar nichts.
Man wäre also schön blöd, wenn man seine Kunststoffabfälle oder das Altpapier über den Restmüll entsorgen würde.
Man wäre also schön blöd, wenn man seine Kunststoffabfälle
oder das Altpapier über den Restmüll entsorgen würde.
Frage bitte genauer lesen. Man wäre schön blöd und umwelttechnisch unverantwortlich und so weiter… steht alles da. Genau das Gegenteil ist ja sozusagen die Tat
Restmüll in den gelebn Sack wäre ja demnach ganz schön schlau oder?
die Ortssatzung Deiner Stadt findest Du wahrscheinlich auf der städtischen Internetseite. Ich zitiere einmal aus meiner:
§ 6
Benutzung, Anfall von Abfällen, Eigentumsübergang
(…)
(3) Bereits vom Zeitpunkt ihres Anfalls an sind Abfälle zur Verwertung von Abfällen zur Beseitigung
getrennt zu halten. Die Abfälle sind in die dafür ausschließlich vorgesehenen Behälter
auf dem Grundstück (Holsystem) bzw. die entsprechenden, im Stadtgebiet zur Verfügung gestellten
Sammelcontainer (Bringsystem) einzubringen.
(…)
§ 23
Ordnungswidrigkeiten
(1) Unbeschadet der im Bundes- oder Landesrecht getroffenen Regelungen handelt ordnungswidrig,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
(…)
3. entgegen § 6 Abs. 3 Abfälle nicht getrennt hält oder getrennt entsorgt,
Ordnungswidrigkeiten können Buß- und/oder Zwangsgelder nach sich ziehen. Vielleicht doch keine so gute Idee.
§ 23
Ordnungswidrigkeiten
(1) Unbeschadet der im Bundes- oder Landesrecht getroffenen
Regelungen handelt ordnungswidrig,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
(…)
3. entgegen § 6 Abs. 3 Abfälle nicht getrennt hält oder
getrennt entsorgt,
Ordnungswidrigkeiten können Buß- und/oder Zwangsgelder nach
sich ziehen. Vielleicht doch keine so gute Idee.
Dass es keine gute Idee ist könnte man sich ja denken, sonst wären ja schon einige auf die Idee gekommen.
Aber sonst, genau was ich wissen wollte, 100 Punkte!