München Zweitwohnsitzsteuer

hallo
folgende hypothetische situation:

x ist deutscher staatsangehöriger und auch seine eltern sind es, sie leben in deutschland.

x studiert seit dem ws10/11 in münchen, hat sich aber noch nicht umgemeldet, weil x keine zweitwohnsitzsteuer zahlen will. x lebte vorher bei seinen eltern.
x braucht jetzt eine lohnsteuerkarte, die es beim finanzamt gibt.
das finanzamt von zu hause ist aber weit weg.

wenn x sich in münchen mit einem zweitwohnsitz anmeldet, könnte x auch in münchen die lohnsteuerkarte bekommen, was wesentlich einfacher wäre, müsste aber 9% zweitwohnsitzsteuer zahlen.

x stuidert, hat also keine einkünfte (bis auf wenn es arbeiten geht, das dann aber nur mit http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?..

danke für die hilfe
pydrasao

Hallo,
wenn x so selten an seinem Hauptwohnsitz ist, wie kann das der Hauptwohnsitz sein?
X melde einfach am Studienort seinen Hauptwohnsitz (kostet ihn nichts außer etwas Zeit) und alles ist in Ordnung.

Cu Rene

Hallo,

X sollte tatsächlich in Erwägung ziehen „umzuziehen“. Dort wo man die meiste Zeit verbringt (gerechnet nach Tagen) und schlussendlich lebt, dort ist der Hauptwohnsitz. Wenn X gleichzeitig auf einen Nebenwohnsitz verzichtet, dann hat er das Problem mit dieser Steuer nicht.

X sollte 'mal nachdenken welche Vorteile er davon hat, dass er noch „zu Hause“ bei den Eltern gemeldet ist und sich dann entscheiden.

Die Steuerklasse richtet sich nicht nach Neben-/Hauptwohnsitz. Insofern ist ein unverheirateter X in Steuerklasse 1.

Weg von der abstrakten Ebene. Ich persönlich kann das nachvollziehen mit dem Zweitwohnsitz. Ich habe jahrelang bei meinen Eltern einen Zweitwohnsitz gehabt, bin hauptwohnsitzmäßig bereits mehrfach umgezogen - habe diese Zweitwohnsitz aber behalten. Nachdem jetzt die Kommune beschlossen hat eine Zweitwohnsitzsteuer zu erheben, habe ich den Zweitwohnsitz gekündigt und mich das erste Mal gefragt, warum ich das über die Jahre hinweg hatte…

Grüße
who_knows

könnte es sein, dass X etwas verwechselt?

Die Zweitwohnsteuer wird nur an dem Wohnsitz erhoben, wo eine Wohnung gemietet wird (also in diesem Fall in München).

Empfehlung München als Hauptwohnsitz anmelden und schon sind alle Probleme aus der Welt.

Moin,

könnte es sein, dass X etwas verwechselt?
Die Zweitwohnsteuer wird nur an dem Wohnsitz erhoben, wo eine Wohnung gemietet wird (also in diesem Fall in München).

Na da kennst Du aber die jeweiligen Satzungen der Städte nicht. Es kommt weder darauf an, dass etwas gemietet wird noch dass es eine Wohnung ist. In München heißt es da beispielsweise in §2 zum Begriff der Zweitwohnung: Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Empfehlung München als Hauptwohnsitz anmelden und schon sind alle Probleme aus der Welt.

Dem kann ich mich nur anschließen.

Grüße

Moin,

könnte es sein, dass X etwas verwechselt?
Die Zweitwohnsteuer wird nur an dem Wohnsitz erhoben, wo eine Wohnung gemietet wird (also in diesem Fall in München).

Na da kennst Du aber die jeweiligen Satzungen der Städte
nicht. Es kommt weder darauf an, dass etwas gemietet wird noch
dass es eine Wohnung ist. In München heißt es da
beispielsweise in §2 zum Begriff der Zweitwohnung: Wohnung im
Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum
Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann. Als Wohnung gelten
auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht
oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

ja, kann sein - ich bin bei meiner Anwort nicht auf die einzelnen Satzungen der Städte eingegangen.

Der Fragende erklärte, dass er mit Hauptwohnsitz bei seinen Eltern gemeldet ist und mit Nebenwohnsitz in München um keine Steuer zahlen zu müssen.

Am Hauptwohnsitz (bei den Eltern) zahlt er keine Steuer, da die Wohnung ihm nicht gehört.
Also kann er nur am Nebenwohnsitz in München die Zweitwohnungsteuer zahlen.

Empfehlung München als Hauptwohnsitz anmelden und schon sind alle Probleme aus der Welt.

Dem kann ich mich nur anschließen.

Grüße

Hallo,

Am Hauptwohnsitz (bei den Eltern) zahlt er keine Steuer, da
die Wohnung ihm nicht gehört.

Wem die Wohnung gehört, spielt für die Zweitwohnungssteuer in der Regel keine Rolle, egal ob Eigentum oder Miete, die wird fällig, wenn man da einen Zweitwohnsitz hat und nicht gerade unter die Ausnahmen fällt.
Ob am bisherigen Hauptwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer anfallen würde, wenn man ihn zum Zweitwohnsitz macht, wurde nicht erwähnt.

Cu Rene

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Hallo,

Am Hauptwohnsitz (bei den Eltern) zahlt er keine Steuer, da
die Wohnung ihm nicht gehört.

Wem die Wohnung gehört, spielt für die Zweitwohnungssteuer in
der Regel keine Rolle, egal ob Eigentum oder Miete, die wird
fällig, wenn man da einen Zweitwohnsitz hat und nicht gerade
unter die Ausnahmen fällt.
Ob am bisherigen Hauptwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer
anfallen würde, wenn man ihn zum Zweitwohnsitz macht, wurde
nicht erwähnt.

mir war bisher nicht bekannt, dass Zweitwohnungsteuer anfallen kann,
wenn Kinder in der Wohnung Ihrer Eltern noch mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und in einer anderen Stadt studieren bzw. einer Tätigkeit nach gehen.

Hallo,

Am Hauptwohnsitz (bei den Eltern) zahlt er keine Steuer, da die Wohnung ihm nicht gehört.

Wem die Wohnung gehört, spielt für die Zweitwohnungssteuer in der Regel keine Rolle, egal ob Eigentum oder Miete, die wird fällig, wenn man da einen Zweitwohnsitz hat und nicht gerade unter die Ausnahmen fällt.

mir war bisher nicht bekannt, dass Zweitwohnungsteuer anfallen kann, wenn Kinder in der Wohnung Ihrer Eltern noch mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und in einer anderen Stadt studieren bzw. einer Tätigkeit nach gehen.

Daran kann man mal sehen, wie einfallsreich da die Kommunen sind. Der Wohnungsbegriff der Zweitwohnungssteuersatzungen hat nichts mit dem Wohnungsbegriff nach dem Meldegesetz oder anderen Gesetzen zu tun. Es reicht, grob gesagt, wenn da jemand irgendwo (zweit)wohnt, wo er vier Wände und ein Dach über dem Kopf hat. Es zählen ja immerhin auch Wohnwagen dazu. Vielleicht sogar Zelte, haha.
Aber ich kann den Studenten vielleicht beruhigen. http://by.juris.de/by/gesamt/KAG_BY_1993.htm Artikel 3 Absatz Satz 2 düfte hier die meisten Studenten interessieren.

Grüße