Hallo Wissensgemeinde,
Franky beginnt am 1.2. eine TZ; es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, mündlich wurden Anzahl der Wochenstunden und Stundenlohn besprochen. Es ist ein Unternehmen mit 4 MA.
Am 10.2. erleidet Franky im privaten Bereich eine Verletzung des Kniegelenkes und wird bis 25-02 arbeitsunfähig erklärt mit vermutlich weiterer Verlängerung der AU.
Der AG kündigt am 19-02-, zugegangen am 20-02 das AV zum Ablauf des 5-3-.
Da kein schriftlicher AV und auch keine Probezeit vereinbart, denkt Franky, dass aufgrund § 622 BGB das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden kann.
Franky kommt auf ein Beschäftigungsende zum 31.3, da der 15.2. ja bereits überschritten und nächste Kü-Möglichkeit dann zum Ende des Monats, mithin also 31.3. möglich ist.
Hat Franky da einen Denkfehler ?
Danke für Hinweis,
si