Mündl. erklärte Firmenübernahme. WAS NUN ? ? ?

Hallo erstmal,

angenommen es findet eine Firmenübernahme statt. Soweit so gut, obwohl eine konkrete finanzielle und räumliche Trennung nicht auszumachen ist.

Angenommen der bisherige AG äusserte sich nicht dazu! Auch gut !?!

Angenommen der Name der Firma ändert sich auch (noch nicht im HRB gesehen!)und der neue AG sagt: „Ich bin der Neue, U N D es ändert sich erstma nix!“ (Was so nicht ganz stimmt, es wird kräftig gekehrt!)

Folgende Gerüchte werden in der MA-Küche ordentlich geschürt:

  1. Muss der neue AG die bestehenden Arbeitsverträge so wie sind übernehmen?
  2. Muss der neue AG die übernommenen Mitarbeiter für 1 Jahr weiter beschäftigen?
  3. Wenn man als AN mit seiner Übergabe an den neuen AG nicht einverstanden ist, besteht dann die „Klausel“ über ein 4-wöchiges Widerrufsrecht (o.ä. wie z.B. ausserordentliches Kündigungsrecht?) gegen den alten AG (und auch neuen AG), um z.B. eine Abfindung zu erwirken? (im Prinzip ist gemeint, dass man einen evtl. Anspruch auf Abfindung verwirkt, wenn man nicht innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe reagiert.)
  4. Kann man verlangen, dass der bestehende Arbeitsvertrag, aufgrund schwammiger Formulierungen neu verhandelt wird, dies betrifft

a. die Arbeitszeit, (hier: keine Angabe über Wochenarbeitszeit und täglicher Arbeitszeit, wie Beginn und Ende)
b. evtl. neu eingeführte Schichtarbeit die einfach mündlich angeordnet wird
c. 3 verschiedene Lohnzahlungsmodalitäten in einem Vertrag, wie: Zahlung zum 15. des folgenden Monats, und Zahlung erfolgt nach Gutdünken des AG.

Tja jede Menge Stoff für Spekulationen, die Köppe rauchen!!!
Wer kann Abhilfe schaffen oder Licht ins Dunkel bringen???
Gibt es Literatur oder Gerichtsurteile darüber?
Oder sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden?

Vielen Dank jetzt schon mal an alle die sich damit auskennen.

Gruß A H I M

Hallo!

Evtl. hilft Dir §613a BGB weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Gruß
Carmen

Hallo Carmen!

Vielen Dank für die umgehende Beantwortung.

Dieses Gesetz ist sehr hilfreich.

Wenn nun aber dieser Betriebsübergang entgegen Satz 5 NUR mündlich abgegeben worden ist (zum Jahreswechsel), muß dann nicht zwangsläufig auf Widerspruch plädiert werden? (An- und Abmeldebestätigung der alten und neuen Firma in der Sozialversicherung sind bereits ausgehändigt).

Es geht hierbei auch nicht darum in der neuen Firma bereits zu randalieren!!!

Gruß A H I M

Hallo!

Der BR sollte mal nachfragen, was an dem Gerücht wahr ist. Widersprechen ist ja schwer, es gibt ja nichts schriftliches.

Es muß ja nicht schlecht sein, übernommen zu werden.

Gruß
Carmen

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Hallo Carmen,

Welcher BR??? (HaHa) Mit der Übernahme ist es schon ok.

Als kleine Stichelei kann man ja mal den § 613a in den Aushang bringen… (wg dem „schriftlichen“)

Vielen Dank nochmal

Gruß
A H I M

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry die Verspätung! War nicht hier…

Ja, bitte, gern geschehen!